Mit Urteil vom 17. 9. 2014 hat das OLG Frankfurt/M. im Fall SolarWorld AG der Berufung eines Klägers stattgegeben und damit die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung einer Inhaberschuldverschreibung bestätigt, welche im Kontext einer Restrukturierung nach dem Schuldverschreibungsgesetz 2009 (SchVG) gekündigt wurde.1.....thats me
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