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Dienstag, 12. Juli 2016

Dies dürfte zahlreiche Fragen nach sich ziehen, z.B. ob der am Mittwoche gewählte gemeinsame Vertreter – One Square Advisory – auf Einsetzung klagen könnte, immerhin wurde er ja gewählt, und zwar rechtskräftig, um Investoreninteressen zu vertreten. Also was wiegt jetzt höher, die Ad-hoc-Meldung des Emittenten oder die Beschlüsse von Mittwoch ?!

Montag, 11. Juli 2016

Dies dürfte zahlreiche Fragen nach sich ziehen, z.B. ob der am Mittwoche gewählte gemeinsame Vertreter – One Square Advisory – auf Einsetzung klagen könnte, immerhin wurde er ja gewählt, und zwar rechtskräftig, um Investoreninteressen zu vertreten. Also was wiegt jetzt höher, die Ad-hoc-Meldung des Emittenten oder die Beschlüsse von Mittwoch ?!


EILMELDUNG: Überraschende Wende bei Beate Uhse ! – Zinszahlung soll nunmehr pünktlich erfolgen, Beschlüsse der 2ten AGV Mittwoch gekippt


Beate Uhse_II
Die Zinsen für die Anleihe Beate Uhse 2014/19 sollen innerhalb der nächsten 14 Tage gezahlt werden. Die dafür nötige Liquidität werde von dritter Seite zur Verfügung gestellt. Damit sind die Beschlüsse der 2ten AGV von Mittwoch über Bord gekippt.
Überraschung zum Wochenausklang: Beate Uhse wirft die Beschlüsse von Mittwoch über Bord. Ob es höhere Einsicht war oder die massive öffentliche Kritik, oder beides – egal.
Die Zinszahlung für ausstehende Anleihe über 30 Mio. EUR soll simpel und einfach innert der nächsten 2 Wochen erfolgen, so eine Ad-hoc-Meldung vom heutigen Freitag.
Das wäre innerhalb der 30-tägigen Toleranz-Periode (sog. Grade Period), bei der die Rating-Agenturen immerhin noch die Füße still halten.
Die Beate Uhse AG greift dabei nach eigenen Angaben auf ein Darlehen zurück. Für das operative Geschäft stünden ferner auch dann noch hinreichend Mittel zur Verfügung.
Uhse I
Entspannt zurücklehnen ist gerade nicht
Dem Vernehmen nach hatte die Beate Uhse AG die Kosten für die Beschlüsse der wichtigen 2ten AGV Mittwoch abgewogen gegen die Kosten der anstehenden Zinszahlung – und dann den Entschluss gefasst, ‚na dann können wir ja gleich einfach die Zinsen zahlen und haben dann nochmal ein Jahr‘. Dies ist lediglich eine Auslegung von BondGuide, die so natürlich nicht in der heutigen Pressemitteilung steht.
Dies dürfte zahlreiche Fragen nach sich ziehen, z.B. ob der am Mittwoche gewählte gemeinsame Vertreter – One Square Advisory – auf Einsetzung klagen könnte, immerhin wurde er ja gewählt, und zwar rechtskräftig, um Investoreninteressen zu vertreten. Also was wiegt jetzt höher, die Ad-hoc-Meldung des Emittenten oder die Beschlüsse von Mittwoch ?!
Unglaublich – nichts ist spannender als Wirtschaft!

Die Hammermeldung schlechthin kam Freitagmittag: Die Beate Uhse AG wirft die Beschlüsse wie auch ihre Dienstleister von Mittwoch über Bord. Chapeau – so schnell ließ sich dieser Text hier gar nicht anpassen an die Aktualität.


Recht freizügig – ein Kommentar von Falko Bozicevic


Paragraph sign puzzle
Foto: © Ingo Bartussek/www.fotolia.com
Die vergangenen zwei Wochen waren nun mal ja alles andere als ereignisarm: Bei KTG trat das Befürchtete ein, bei Beate Uhse das Ungewöhnliche und bei z.B.Sanha das Unerwartete.
Da ging es mir wie jedem anderen Marktteilnehmer, monierte KTG-Energie-CEO Tom Berger bei Börsen Radio Network. So sehr ich ihn auch schätze und auch heute noch: Die Kurse hatten längst ihre eigene Realität geschaffen, mithin: Da ging es ihm wie keinem anderen Marktteilnehmer.
Und „Was erlauben Uhse?“ Die 2te AGV in Hamburg Mitte der Woche war sowohl unterhaltsam wie lehrreich. Die Unterhaltsamkeit (Gutscheine für den Eros-Shop für Teilnehmer – einige nahmen sich drei oder mehr) können wir rasch abhaken, wichtig ist, ob das, was und wie es beschlossen wurde, rechtens sein kann. Falls ja, steht Polen tür- und torangelweit offen.
In Kürze: Mit One Square Advisory wurde der gewohnte Verdächtige zum gemeinsamen Vertreter gewählt – keinerlei Überraschung. Wichtig indes: Der gewählte gV (eine einfache Mehrheit reicht aus – zustande kam immerhin eine sog. qualifizierte Mehrheit) kann (angeblich) auch die essenzielle Zinsstundung beschließen sowie die Sonderkündigungsrechte seitens der Gläubiger aussetzen – was sicherlich beides geschehen wäre, denn darum ging’s ja. Und das, obwohl nur knapp 21% der Stimmrechte vertreten waren und wo der Gesetzgeber für diese erheblichen Eingriffe in die Anleihebedingungen eigentlich eine 75%-Zustimmung (bei mind. 25% Anwesenheit) vorsieht.
Lücke in der bisherigen Rechtsauslegung entdeckt?
Falls ja, hätte dies eine erhebliche Tragweite auf alle künftigen AGVs, da dann der einzige Tagesordnungspunkt noch die Wahl eines gVs sein müsste – der alles in Eigenregie bzw. in Übereinkunft mit dem Emittenten beschließen kann.
Falls nein, hätten Beate-Uhse-Anleihegläubiger weiterhin über ihre Sonderkündigungsrechte(nach zu erwartender Zinsstundung/-ausfall) verfügt. D.h. allerdings auch, der beste Ratschlag dürfte sein, stets in eigenem Interesse und auf Verdacht zu kündigen und die Rückzahlung zu 100% zu verlangen.
Machen wir uns nichts vor: Dies würde eine Verfahrenslawine nach sich ziehen und wer zuerst kommt oder am penetrantesten durchzuhalten vermag, der oder die malt zuerst („Argentinien-Verfahren“). Ich bin kein Jurist und wir sind auch nicht der Richter, daher hat sich BondGuide hier entsprechend erkundigen müssen – in Kürze online.Die Hammermeldung schlechthin kam Freitagmittag: Die Beate Uhse AG wirft die Beschlüsse wie auch ihre Dienstleister von Mittwoch über Bord. Chapeau – so schnell ließ sich dieser Text hier gar nicht anpassen an die Aktualität.
Ihr
Falko Bozicevic,
BondGuide
Falko Bozicevic, BondGuide
Falko Bozicevic, BondGuide
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