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Donnerstag, 21. Juli 2016

Straßburg (dpa) - Privatanleger aus Griechenland sind mit einer Klage gegen den Schuldenschnitt vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg gescheitert. Das Ziel, den griechischen Staat vor der Pleite zu bewahren, rechtfertige den Eingriff in die Eigentumsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag.

Straßburg (dpa) - Privatanleger aus Griechenland sind mit einer Klage gegen den Schuldenschnitt vor dem Menschenrechtsgericht in Straßburg gescheitert. Das Ziel, den griechischen Staat vor der Pleite zu bewahren, rechtfertige den Eingriff in die Eigentumsfreiheit, entschieden die Richter am Donnerstag.

Die Investition in Staatsanleihen sei zudem niemals risikofrei. (Beschwerde-Nr.: 63066/14, 64297/14, 66106/14)

Geklagt hatten über 6000 Griechen, die Staatsanleihen im Wert von 10 000 bis 1,5 Millionen Euro innehatten. Mit dem Schuldenschnitt wurden ihre Anleihen gegen Papiere getauscht, die nur etwa halb so viel wert waren. Griechenland wollte damit Anfang 2012 seine Schulden verringern.

Der Schuldenschnitt war damals Teil des zweiten Hilfspakets, das die Euro-Partner für Griechenland vereinbart hatten. Das Krisenland wird schon seit 2010 mit milliardenschweren Hilfskrediten vor der Staatspleite bewahrt; mittlerweile läuft bereits das dritte Hilfsprogramm.

In Deutschland laufen nach Angaben eines Anwalts, der mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz zusammenarbeitet, noch Klagen von 280 Privatanlegern. Im März hatte der Bundesgerichtshof erste Verfahren abgewiesen: Das Athener Gesetz zum Schuldenschnitt dürfe von deutschen Gerichten nicht überprüft werden (Az.: VI ZR 516/14). Nach Einschätzung des Anwalts steht aber weder diese noch die Straßburger Entscheidung den laufenden Klagen entgegen, da die Argumentation eine andere ist. 



Von Hallo am 21. Juli 2016 um 14:15 unter r

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