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Sonntag, 28. Oktober 2012

aus einem Kommentar: Diesen beschriebenen Sachverhalt kann man gar nicht genug betonen... Das ist reine Untreu und Unterschlagung von seiten der Depotbanken!

Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "die sind gerade bei mir um die Ecke....morgen werd..." hinterlassen: 

Bei Klagen gegen Griechenland ist zu bedenken, das die Depotbanken, als Eigentümer der Schuldbücher, dem Schuldenschnitt gegen den Willen der Depotinhaber zugestimmt haben... somit war dieser Schuldenschnitt für Griechenland freiwillig.

Es waren unsere Depotbanken, die unser Geld bösgläubig und vorsätzlich veruntreut haben!
Sie waren und sind die Eigentümer des Schuldbuches. Eine Weisungsbefugnis seitens der Banken besteht dadurch aber definitiv nicht!

Zudem waren es die Banken, die den Deal (PSI) mit Gr. ausgehandelt haben und somit auch eigenützlich Ihre Depotkunden enteignet!

Alle Gr. rechts Anleihen mit Urkunden wurden vom Schuldenschnitt verschont, weil die Banken darauf keinen Zugriff hatten (Bonds befinden sich außerhalb des Schuldbuches)!!!

Diesen beschriebenen Sachverhalt kann man gar nicht genug betonen...
Das ist reine Untreu und Unterschlagung von seiten der Depotbanken!


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Der Schutzparagraph §34 Depotgesetz Depotunterschlagung mit bis zu 5 Jahren Haft gibt doch ein 

handliches Gerüst für allfällige Strafanzeigen.....

Schick mir eine Kopie.....rolfjkoch@web.de

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