in den umtauschangboten zur zwangsCACerei der GRI sprechen sie ewas sehr nebulös von 3 möglichen "quellen" für ihre verteilten mitteilungen.
da für die rechtliche vergfolgung unserer interessen aus dem zwangstausch dieser punkt von wichtgkeit ist, fordere ich sie mit fristsetzung bis zum 3.11.2012 auf sich dazu zu erklären und die defnitive herkunft ihrer verbreiteten weisheit anzugeben.
28.10.2012
rolf koch
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28.02.2012
Weitere Informationen und Angebotsdetails können Sie den englischsprachigen Angebotsunterlagen und den
Veröffentlichungen zur Änderung der Anleihebedingungen entnehmen, die zur Annahme dieses Angebotes allein
rechtsverbindlich sind. Diese finden Sie im Internet unter www.greekbonds.gr. Bitte beachten Sie, dass dieses
Informationsschreiben nur einen Teil der Angebotsinformationen wiedergibt und eine Entscheidung unter Kenntnis und
Abwägung aller bestehenden Risiken gemäß AngebotsunterlagenA/eröffentlichungen getroffen werden muss. Das Angebot
unterliegt bestimmten länderspezifischen Restriktionen. Bitte überprüfen Sie, ob Sie unter Berücksichtigung der
Restriktionen berechtigt sind, am Angebot teilzunehmen.
Die Annahmequoten und die daraus resultierenden Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte ebenfalls den Bedingungen der
Angebotsunterlagen und den Veröffentlichungen zur Änderung der Anleihebedingungen. Bitte beachten Sie, dass bei Eintritt
bestimmter, in den Anleihebedingungen aufgeführter Umstände ein obligatorischer Umtausch stattfinden kann.
Wenn Sie an dem Angebot interessiert sind, benötigen wir Ihren ausgefüllten Dispositionsauftrag spätestens am 07.03.2012,
11:00 Uhr. Ohne Ihren Auftrag werden wir in diesem Fall nicht tätig.
Sofern Sie an dem Umtausch oder der Abstimmung teilnehmen, werden wir Ihren Bestand mit einem Sperrvermerk
versehen.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung dieses Umtauschangebotes einen steuerpflichtigen Kapitalertrag darstellen kann. Im
Fall der Steuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer sofort bei Buchung von Ihrem Verrechnungskonto einbehalten und
abgeführt. Steuerpflichtige Erträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind vom Steuerpflichtigen in seiner
Einkommensteuererklärung anzugeben.
Das Angebot wurde in den Wertpapier-Mitteilungen bzw. von unserer ausländischen Depotbank oder vom Emittenten
veröffentlicht. Wir sind verpflichtet, Sie hierüber zu informieren. Dieses Schreiben stellt keine Empfehlung dar.
Ihre Fragen beantworten wir gern.
Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Darmstadt
Anlage
noch ein wichtiger Punkt: die Depotbank die die Depotunterschlagung mit bewerkstelligt hat....
noch ein wichtiger Punkt: die Depotbank die die Depotunterschlagung mit bewerkstelligt hat....
fordern wir sie auf diese depotbank mit ladunsfähiger adresse zu benennen mit fristsetzung zum 3.11.2012.
wir leben in einem offenen wirtschaftssystem und geheimniskrämerei ist nicht mehr angesagt insbesondere nicht wenn es um schadnsersatzfragen geht. gerichte wrden das ebenso sehen, so dass sie um weitere kosten zu vermeiden endlich ihre halsstarrige haltung (lagerstellen) aufgebn sollten
28.10.2012
rolf koch
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