Der Staatsrat |
Der griechische Staatsrat (Symvoulio tis Epikrateias) ist das oberste Verwaltungsgericht in Griechenland. Der Staatsrat, das oberste Zivil- und Strafgericht (Areios Pagos) und der Rechnungshof, der zuständig für die Prüfung der Ausgaben des Staates, der lokalen Behörden und der juristischen Personen ist, sind die obersten Gerichte Griechenlands.
Die griechische Verfassung legt zwei Gerichtsbarkeiten fest, die Verwaltungs- und die Zivil-/Strafgerichtsbarkeit, die weiter in drei Instanzen gegliedert sind: Gerichte der ersten Instanz, Berufungsgerichte und oberste Gerichte. Der Staatsrat steht an der Spitze der Hierarchie der Verwaltungsgerichte (ordentliche Verwaltungsgerichte der ersten Instanz und Berufungsverwaltungsgerichte). Der Staatsrat und die ordentlichen Verwaltungsgerichte entscheiden über sämtliche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten: Klagen im Steuerrecht, Beamtenrechtsstreitigkeiten, Sozialversicherungsklagen, Schadenersatzklagen gegen den Staat, öffentliche Ausschreibungen von Liefer- und Bauaufträgen und generell Klagen auf Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakten. Die Urteile des Staatsrates bieten die höchste Autorität im rechtlichen Präzedenzfall und setzen Maßstäbe für die Auslegung der Verfassung und der Gesetzen und die Weiterentwicklung der rechtlichen Theorie und Praxis. Wie sonst alle gerichtlichen Entscheidungen sind auch die Urteile des Staatsrates rechtskräftig und stellen vollstreckbare Titel gegen die öffentliche Hand, die lokalen Behörden und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts dar. Der griechische Staatsrat ist Mitglied der Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der Europäischen Union sowie der Internationalen Vereinigung der Obersten Verwaltungsgerichte. Er legt großen Wert auf die Schaffung von Anleihen an ausländischen obersten Verwaltungsgerichten mit dem Ziel, die richterliche Erfahrung auf der ganzen Welt zu bereichern.
Der Staatsrat besteht aus dem Präsidenten, zehn Vizepräsidenten, dreiundfünfzig Ratsmitgliedern, sechsundfünfzig Beisitzern und fünfzig Assistenz-Richtern, die an der Ausübung der richterlichen Aufgaben beteiligt sind. Der Präsident und die Vizepräsidenten des Gerichts werden durch das Kabinett gewählt, während die Ratsmitglieder, Beisitzer und Assistenz-Richter zum jeweiligen Rang mit Beschluss des Obersten Richterrates des Staatsrates und der Verwaltungsgerichtsbarkeit befördert werden. Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Ratsmitglieder und die Beisitzer des Gerichts werden durch Präsidialverordnung ernannt. Die Assistenz-Richter werden nach erfolgreicher Teilnahme an der Aufnahme- und der Abschlussprüfung der Nationalen Richterschule, an der Absolventen der Rechtswissenschaften eine besondere richterliche Ausbildung erhalten, durch Präsidialverordnung ernannt.
Alle Richter genießen sachliche und persönliche Unabhängigkeit. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind Richter nur der Verfassung und den verfassungsmäßigen Gesetzen unterworfen. Die Gerichte sind verpflichtet, eine Gesetzbestimmung, deren Inhalt gegen die Verfassung verstößt, nicht anzuwenden. Die Inspektion der Richter wird von ranghöheren Richtern nach Maßgabe des Gesetzes durchgeführt.
|
Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Mittwoch, 20. März 2013
sucht mal nach unserer Klage vs ZwangsCACerei
http://www.ste.gr/FL/main_de.htm
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen