SPARKASSEN
Bafin macht Ausnahmen bei Kapitalregeln
Frankfurt - Die Bonner Finanzaufsichtsbehörde Bafin hat Ausnahmeregelungen Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Umsetzung der neuen Basel-III-Kapitalregeln zugestimmt. Das teilten die Branchenverbände DSGV und BVR am Mittwoch mit. In der Folge wird das Kapitalpolster von Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken wegen ihrer Beteiligungen an Landesbanken und an der DZ Bank nicht belastet.
Über die "erweiterte Zusammenfassungsrechnung" entscheiden muss die nationale Bankenaufsicht. Die deutsche Politik hatte sich dafür bei den Verhandlungen über die Umsetzung von Basel III in der EU eingesetzt, weil sie den öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Bankensektor nicht schwächen wollte.
Die Entscheidung der Bafin, über die der BVR seine Mitgliedsinstitute in einem Brief informierte, war erwartet worden. Der BVR bestätigte die Existenz des Schreibens, wollte sich darüber hinaus aber nicht äußern. Die betroffenen Institute sind froh, dass sie nun Klarheit haben.
Für die Volks- und Raiffeisenbanken ist die kapitalschonende Regelung auch deshalb wichtig, weil sie im Frühjahr aller Voraussicht nach Geld für die Kapitalerhöhung ihres Spitzeninstituts DZ Bank in die Hand nehmen müssen. Der Schritt, bei dem die DZ Bank rund 1,5 Milliarden Euro zur Stärkung ihrer Sicherheitspolster einsammeln will, dürfte einigen Instituten nun leichter fallen.
rei/rtr
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