BundesverfassungsgerichtUrteil über EZB-Anleihekäufe wohl erst im April
27.01.2014 · Schon länger als ein halbes Jahr berät Karlsruhe darüber, ob die Europäische Zentralbank Staatsanleihen von Krisenländern aufkaufen darf. Grund für die Verzögerung: Die Richter sollen sich nicht einig sein.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ voraussichtlich erst im April sein Urteil darüber verkünden, ob das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) verfassungswidrig ist. Gründe für die lange Beratungsdauer seien wohl höchst kontroverse Meinungen innerhalb des achtköpfigen Zweiten Senats, berichtet die Zeitung. Sie beruft sich auf Informationen aus Justizkreisen und dem Umfeld der Kläger.
Gegen den Euro-Rettungsschirm ESM hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, mehrere eurokritische Professoren, die Linkspartei, eine Bürgerinitiative und zahlreiche Einzelpersonen unabhängig voneinander Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach der Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen europäischer Krisenländer aufzukaufen, erweiterte ein Teil der Kläger ihre Beschwerden in Karlsruhe. Ein Anleihekauf laufe auf eine Finanzierung maroder Staatshaushalte durch die EZB hinaus, argumentierten sie. Das sei durch den Lissabon-Vertrag verboten.
Urteil schon vor Monaten erwartet
Unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle wurde bereits am 11. und 12. Juni 2013 in Karlsruhe mündlich über die Klagen verhandelt. Seither berät der Zweite Senat. Ein Urteil war ursprünglich schon für den Spätherbst des vergangenen Jahres erwartet worden.
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