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Donnerstag, 15. Mai 2014

Bricht ein Anwalt das Mandantengeheimnis, macht er sich strafbar – und muss schlimmstenfalls mit Haftstrafe und Berufsverbot rechnen

Eine gute Verteidigung braucht eine starke Vertrauensbasis. „Daher ist dieVerschwiegenheitspflicht ein Kernwert der Anwaltschaft. Sie stellt sicher, dass sich der Mandant auf den Anwalt verlassen und ihm alles sagen kann“, erklärt Rechtsanwalt Markus Hartung, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Grundsätzlich gilt: Was mit dem Anwalt besprochen wird, bleibt beim Anwalt. 

Geheimnisbruch ist strafbar

Bricht ein Anwalt das Mandantengeheimnis, macht er sich strafbar – und muss schlimmstenfalls mit Haftstrafe und Berufsverbot rechnen. Wie weit die Schweigepflicht selbst im Konfliktfall reicht, verdeutlicht ein Beispiel: Ein Mandant erhält die Diagnose Epilepsie und darf nicht mehr Auto fahren, weil er andere Verkehrsteilnehmer sonst erheblich gefährdet. Er sagt seinem Anwalt aber, dass er nicht ohne sein Auto auskommt und auch weiterhin fahren will. Wie soll der Anwalt reagieren? Darf er Polizei oder Straßenverkehrsbehörden informieren? „Das ist eine Frage, die man als Anwalt kaum ‚richtig’ lösen kann – aber man würde hier wohl vom Vorrang der Schweigepflicht ausgehen“, sagt Markus Hartung. 

Dokumente sind beim Anwalt sicher 

Anwältinnen und Anwälte schützen nicht nur das gesprochene Wort, sondern bewahren auch wichtige Unterlagen ihrer Mandanten. Doch wie sicher sind die Akten bei ihnen? Erst kürzlich hat die Münchener Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Kirch-Prozess Büros von Rechtsvertretern der Deutschen Bank durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. „Das geht nur, wenn ein Anwalt im Verdacht steht, selbst eine Straftat begangen zu haben – oder wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sich in den Akten Informationen befinden, die nicht der Beschlagnahmefreiheit unterliegen“, sagt Markus Hartung und ergänzt: „Grundsätzlich sind Dokumente im Besitz eines Anwalts vor Beschlagnahmung aber geschützt.“ Hat die Staatsanwaltschaft geschützte Dokumente in Verwahrung genommen, darf sie diese in einem Strafprozess nicht verwerten. Zudem gilt: Wird ein Anwalt als Zeuge gegen seinen eigenen Mandanten vorgeladen, kann er das Zeugnis verweigern.

Ausnahme bei offenkundigen Tatsachen

Doch die Bundesrechtsanwaltsordnung sieht auch Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vor: etwa bei offenkundigen Tatsachen. Erzählt ein Filmstar seinem Anwalt, dass er sich von seiner Frau trennen will, ist das eine vertrauliche Information. Hat er sich darüber aber schon selber in den Medien geäußert, ist sie offensichtlich und muss nicht verschwiegen werden.
Laut Strafgesetzbuch sind Anwältinnen und Anwälte in seltenen Fällen sogar verpflichtet, ein Geheimnis offenzulegen. So müssen sie Behörden oder Betroffene benachrichtigen, wenn sie bestimmte Straftaten verhindern können – zum Beispiel Landesverrat, Mord, Totschlag oder Geld- und Wertpapierfälschung. Versäumen sie die Anzeige, erwartet sie eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe (§ 138 StGB).

Fazit

Bis auf wenige Ausnahmen gilt die anwaltliche Verschwiegenheit immer. Sie gibt Mandanten Sicherheit und ermöglicht es ihnen, mit ihren Anwälten offen zu sprechen. Auch die Dokumente sind bei einem Anwalt gut aufgehoben. Sie sind geschützt und dürfen nur in sehr seltenen Fällen beschlagnahmt werden.
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