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Freitag, 16. Mai 2014

hat euch eure Spasskasse schon mal 400 USD geschenkt ? uns ja.....

Ihr Zeichen: B432/X2 Ko/la
Unser Zeichen;
RS408-ME"0S,13-3342
(bitte stets angeben)
Ihre Ansprechpartnerin:
D, Metzger
Rechtsstetle
Telefon: (063,51) / 2816-100787
Telefax: (06151)/2816-109986
spk_rechtss*telle@sparkassedarmstadide
15. Mai 2014

Ein Schreiben der Rechtsabteilung swe Spasskasse an unsere Anwältin.....

in obiger Angelegenheit haben wir Ihr Schreiben vom 09.05.2014 erhalten. Hierzu nehmen wir
wie folgt Stellung:
Ihnen ist bekannt, dass Ihre Mandantin bereits aufgrund von zwei verschiedenen
Gerichtsverhandlungen (einmal vor dem Landgericht Darmstadt und noch einmal vor dem
Amtsgericht Darmstadt) zur Räumung des Depots verpflichtet wurde. Gleichwohl entlieht sie
sich allen Mitwirkungshandlungen, zu denen sie hier verpflichtet wäre, Im Prinzip haben wir bei
dieser Mandantschaft nichts anderes erwartet Letztendlich ist dies auch sicherlich nicht die
Depotinhaberin seihst sondern der ehemals Bevollmächtigte, der immer wieder versucht, die
endgültige Depotschließung zu verhindern. Wir selbst hatten Sie mit Schreiben vom 3Ü.04.2G14
nochmals gebeten, uns die Erklärung Ihrer Mandantin zur Übertragung des Wertpapiere BTA
Bank 10/25 REG5 (I5IN: XS 0532990677) unterschrieben zurückzureichen. Wir hatten hier eine
Frist bis zum 12.05,2014 gesetzt Wir gehen davon aus, dass Sie dieses Schreiben auch an Ihre
Mandantin weitergeleitet haben, Fast erwartungsgemäß haben wir hier bis heute keinen
Rücklauf zu verzeichnen. Auch hier entzieht sich Ihre Mandantin der Zustimmung.
Stattdessen wurden Sie wohl beauftragt jetzt nachzufragen, wie es sich mit der Übertragung
des Wertpapiers 5,25 % Petroleos De Venezuela S A DL-Notes 2007 (07/17) (WKN AONRMA) auf
das Depot bei der Deutschen Bank AG verhält. Es entbehrt nicht schon einer gewissen
Dreistigkeit, wie schnell die Familie Koch doch reagieren kann, wenn sie etwas will und besitzt
dann auch noch die Frechheit, Ihnen wohl die Vorgabe zu machen, unangemessen kurze Fristen
zu setzen, die im anwaltlichen Schriftverkehr ungewöhnlich sind. Bezüglich dieses verbliebenen
Wertpapiers in dem Depot hatten wir Ihre Mandantin mehrfach gebeten, hier ebenfalls
mitzuwirken und zwar entweder in der Form, hier der ersatzlosen Ausbuchung ¡suzustimmen
oder entsprechend einen Zukauf zu tätigen, damit der nominelle Mindestbetrag als kleinste
handelbare Einheit erreicht wird, um es dann zu übertragen. Auch hier eifolgte wiederum keine
Reaktion Ihrer Mandantschaft. Dies wird sicherlich Herr Koch als „spiritus rektor" hintertreiben,
erwartet und haben nunmehr zunächst den Betrag, der zur
Möglichkeit der Übertragung erforderlich war, aus unserem Vermögen aufgestockt. Von den
USD 500,00, die nunmehr auf das neue Depot Ihrer Mandantin bei der Deutschen Bank
übertragen wurden, stehen Ihrer Mandantin vermögensrechtlich lediglich USD 100,00 zu. Wenn
Ihre Mandantin, den zum Erwerb erforderlichen Betrag der USD 4Q0,00 in Höhe von insgesamt €
236,88 an uns überweist, sind wir auch gerne bereit, hier eine Wertpapierabrechnung zu
erteilen. Anderenfalls hat Ihre Mandantin keinen Anspruch auf diese Abrechnung, da der Betrag
dem Vermögen der Sparkasse belastet wurde. Im Prinzip ist Ihre Mandantin um diesen Betrag
ungerechtfertigt bereichert.
Wir werden jetzt zudem auch das letzte verbliebene Papier {BTA Bank 10/25 REQS (WKN:
A0V54R) übertragen und der Deutschen Bank mtoteilen, bei diesem Papier nach Einbuchung
hier die Sperre wieder einzugeben. Das Depot Ihrer Mandantin kann dann endgültig - obwohl
sich Ihre Mandantin trotz zweier gerichtlicher Verpflichtungen der Mitwirkung hier entzogen
haben - geschlossen werden. Auf kostenverursachende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
haben wir somit verzichtet
Insgesamt zeigt auch dieses Verhalten wieder einmal, dass man mit der Familie Koch wegen des
untragbaren Verhaltens von Rolf Koch keine normale Geschäftsbeziehung führen kann.
Sicherlich ist die Grenze zwischen berechtigten Beschwerden und Querulantentum fließend.
Wenn Beschwerden jedoch zum alleinigen Lebensinhalt und zur fixen Idee werden und es völlig
nebensächlich ist, ob sie berechtigt sind oder wohin sie führen, dann ist sicherlich ein
Kreditinstitut nicht gehalten, sich dem auszusetzen und berechtigt, hier Geschäftsbeziehungen
endgültig zu beenden. Insofern sind wir froh, dass dieses Depot jetzt geschlossen werden kann.
Die übertragungsanzeige fügen wir zur Weiterleitung an Ihre Mandantin bei.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
-Rechtsstelle*
fl D. Metzger

4 Kommentare:

  1. Insgesamt zeigt auch dieses Verhalten wieder einmal, dass man mit der Familie Koch wegen des
    untragbaren Verhaltens von Rolf Koch keine normale Geschäftsbeziehung führen kann.
    Sicherlich ist die Grenze zwischen berechtigten Beschwerden und Querulantentum fließend.
    Wenn Beschwerden jedoch zum alleinigen Lebensinhalt und zur fixen Idee werden und es völlig
    nebensächlich ist, ob sie berechtigt sind oder wohin sie führen
    ======================
    Eine ziemlich exakte Beschreibung der Familie Koch und insbesondere ihres "spiritus rektors" Rolf Koch und seines offensichtlich krankhaften Verhaltens.

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  2. um von der Bank 400 USD geschenkt zu bekommen muss man wohl etwas hartnäckig sein....oder was meinst du ?

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    1. Wenn sie jemals auf die Ideen kommen, den Film "Die Caine war ihr Schicksal" neu zu verfilmen, dann haben sie mit dir die ideale Hauptrollenbesetzung.
      Und im Gegensatz zu Bogart musst du nicht mal schauspielern um die Rolle auszufüllen.
      Lol.

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  3. das ist eindeutig zuviel der Ehre....

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