-RA Heichele
gegen
JP Morgan AG
-RAe Freshfields Bruckhaus Deringer
wegen Forderung,
ist auf die Klageerwiderung der Beklagten in
aller gebotenen Kürze folgende Erwiderung veranlasst:
1.
Die Behauptung der Beklagten‚ dem Kläger
stehe kein Anspruchsgrund zu, ist, gelinde gesagt, grotesk. Dies umso mehr als
diese Aussage von einer international agierenden Großbank mit Rechtsabteilung
erfolgt, die noch dazu anwaltlich vertreten wird.
Die Beklagte hat die Anleihen des Klägers
widerrechtlich und schuldhaft entwertet. Damit ist ein Fall des § 823 Abs. 1
BGB bzw. § 823 .11 BGB i.V.m. § 303 StGB gegeben.
Dies ist so offensichtlich, dass es selbst
einem juristischen Laien ins Auge springt.
Ohne das er hierauf noch ankommen würde:
Dem Kläger steht gegen die Beklagte auch ein
vertraglicher
Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt
eines Vertrags mit Schutzwirkung
zu Gunsten Dritter zu.
Wie die Beklagte selbst ausführt besteht
zwischen ihr und der Emittentin (Rep.
Argentinien) ein Vertragsverhältnis.
Die Beklagte wird von der Rep. Argentinien
u.a. dafür bezahlt als Hauptzahlstelle zu
fungieren.
In dieser Funktion hat sie den
Anleiheinhabern nicht nur die von der Emittentin zur Bedienung der Anleihen zur
Verfügung gestellten Gelder anzuweisen, sondern sie hat auch auf Verlangen der Anleiheninhaber
Vorlegungsbestätigungen für bei ihr eingereichte fällige Anleihen (Lnhaberschuldverschreibungen)
auszustellen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit hat sie die ihr
zur Erstellung der
Vorlegungsbestätigungen überlassenen
Originale der Anleihen pfleglich und
sorgfältig zu behandeln und nach Ausstellung
der Vorlagebestätigung an die
Einreicher zurück zu geben.
Diesen Anforderungen ist die Beklagte
unstreitig nicht nachgekommen.
Sie hat die streitgegenständlichen Anleihen
des Klägers widerrechtlich und ohne
Rechtfertigungsgrund entwertet
Gaehn
AntwortenLöschenes wird schon noch interessater....
AntwortenLöschenes ist ein haufen zeugs in der pipeline....
you will see
in der überlegung ist zum beispiel ein aufruf an alle die sich geschädigt fühlen sich zu melden um die gemeinsamen interessen gebündelt durch gute anwälte vertreten zu lassen....