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Mittwoch, 14. Mai 2014

2-23 O 473/13 -RA Heichele gegen JP Morgan AG -RAe Freshfields Bruckhaus Deringer // war dieser Prozess für RA Jakob Heichele eine Numme zu gross oder gibt es andere Gründe für sein Ausscheiden ?


2-23 O 473/13

-RA Heichele
gegen

JP Morgan AG
-RAe Freshfields Bruckhaus Deringer

wegen Forderung,

ist auf die Klageerwiderung der Beklagten in aller gebotenen Kürze folgende Erwiderung veranlasst:




1.
Die Behauptung der Beklagten‚ dem Kläger stehe kein Anspruchsgrund zu, ist, gelinde gesagt, grotesk. Dies umso mehr als diese Aussage von einer international agierenden Großbank mit Rechtsabteilung erfolgt, die noch dazu anwaltlich vertreten wird.
Die Beklagte hat die Anleihen des Klägers widerrechtlich und schuldhaft entwertet. Damit ist ein Fall des § 823 Abs. 1 BGB bzw. § 823 .11 BGB i.V.m. § 303 StGB gegeben.
Dies ist so offensichtlich, dass es selbst einem juristischen Laien ins Auge springt.


Ohne das er hierauf noch ankommen würde:
Dem Kläger steht gegen die Beklagte auch ein vertraglicher
Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt eines Vertrags mit Schutzwirkung
zu Gunsten Dritter zu.
Wie die Beklagte selbst ausführt besteht zwischen ihr und der Emittentin (Rep.
Argentinien) ein Vertragsverhältnis.
Die Beklagte wird von der Rep. Argentinien u.a. dafür bezahlt als Hauptzahlstelle zu
fungieren.
In dieser Funktion hat sie den Anleiheinhabern nicht nur die von der Emittentin zur Bedienung der Anleihen zur Verfügung gestellten Gelder anzuweisen, sondern sie hat auch auf Verlangen der Anleiheninhaber Vorlegungsbestätigungen für bei ihr eingereichte fällige Anleihen (Lnhaberschuldverschreibungen) auszustellen.
Im Rahmen dieser Tätigkeit hat sie die ihr zur Erstellung der
Vorlegungsbestätigungen überlassenen Originale der Anleihen pfleglich und
sorgfältig zu behandeln und nach Ausstellung der Vorlagebestätigung an die
Einreicher zurück zu geben.
Diesen Anforderungen ist die Beklagte unstreitig nicht nachgekommen.
Sie hat die streitgegenständlichen Anleihen des Klägers widerrechtlich und ohne
Rechtfertigungsgrund entwertet

2 Kommentare:

  1. es wird schon noch interessater....

    es ist ein haufen zeugs in der pipeline....

    you will see

    in der überlegung ist zum beispiel ein aufruf an alle die sich geschädigt fühlen sich zu melden um die gemeinsamen interessen gebündelt durch gute anwälte vertreten zu lassen....

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