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Sonntag, 18. Mai 2014

Ob das alles bei der Gläubigerversammlung Carpevigo geprüft wurde ?

Wer darf (nach SchVG 1899) auf der Gläubigerversammlung abstimmen ?

In der Versammlung muss daraufhin geprüft werden !!

1.    Eigene vom Emittenten und dessen Gesellschaftern direkt oder indirekt gehalten Stücke sind nicht stimmberechtigt.
2.    Verpfändete Stücke werden vom Eigentümer oder vom Pfandinhaber vertreten ? (siehe Göppert, 1915 S 31 ff).
3.    Mit Nießbrauch behaftete Anleihestücke; Wer ?
4.    Die Stücke gehören zu einem Nachlass, den ein Testamentsvollstrecker verwaltet.
5.    Die Stücke gehören zu einer Nacherbschaft; Wer ?
6.    Die Stücke gehören zum eingebrachten Vermögen der Ehefrau. (und das gefällt mir natürlich besonders gut das hier nur mit Zustimmung des Ehemannes abgestimmt werden darf bzw das der Ehemann kraft eigenen Rechtes abstimmt !!).

Ob das alles bei der Gläubigerversammlung Carpevigo geprüft wurde ?


Aus dem Abstimmungsprotokoll wird man auch ersehen können wie eigene (direkt oder indirekt gehaltene Stücke) behandelt wurden.

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