dümmlich- dämlichen
Sehr geehrter Herr nn,
Mit großer Verwunderung musste ich feststellen, dass einer meiner Schriftsätze -zusammen mit einer dümmlich- dämlichen persönlichen Bemerkung des Blogbetreibers -in obiger Angelegenheit wörtlich auf einem Internetblog veröffentlicht wurde.
Es handelt sich dabei um den Blog "rolf's Griechenland Blog".
Die URL dieses Beitrages lautet:
http://rolfsgriechenlandblog.blogspot.de/2014/05/2-23-o-47313-ra-heichele-gegen-jp.html
Meine Recherchen haben ergeben, dass dieser Schriftsatz und wahrscheinlich noch weitere von Ihnen an den Blogbetreiber Koch weitergegeben wurde.
Bei diesem Schriftsatz handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material, mit dessen Veröffentlichung ich nicht einverstanden war und bin.
Ich darf sie daher bitten dafür zu Sorgen, dass dieser Blogeintrag von dem
Blogbetreiber Koch unverzüglich entfernt wird und weitere Veröffentlichungen von meinen Schriftsätzen in Zukunft unterbleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Heichele
Rechtsanwalt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen