„Schlechtes Licht auf Finanzplatz Wien“
Zur Erinnerung: Die Ex-Hypo-Mutter BayernLB hat noch mehr als zwei Milliarden Euro in der Heta - Geld, das sie in früheren Jahren in ihre damalige Tochter Hypo Alpe-Adria gesteckt hat. In den Augen der Bayern sind das Kredite, in Österreichs Augen Eigenkapital. Die BayernLB war voriges Jahr auch von einem ersten Hypo-Schuldenschnitt im Volumen von 800 Millionen Euro betroffen und hatte Österreich bereits mit etlichen Klagen eingedeckt.
Dass das österreichische Finanzministerium in Wien den Geldhahn für die Heta nun zugedreht hat und allgemein ein milliardenschwerer Schuldenschnitt droht, hat laut Söder nicht zuletzt nun „auch jede Vergleichsoption grundlegend erschwert“. Bayern baut deshalb nun auf die gerichtliche Auseinandersetzung, wie Söder laut dpa betonte: „Wir setzen weiter auf die Verfahren in München und Wien.“
„Vorgangsweise war unverzichtbar“
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) stellt sich hinsichtlich der jüngsten Entscheidungen zur Hypo-„Bad Bank“ Heta unterdessen voll hinter Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP). „Es hat sich niemand leicht gemacht“, sagt Faymann am Montagabend gegenüber Ö1. Die Vorgangsweise sei aus Sicht des Finanzministers unverzichtbar gewesen.
Schuldenschnitt von 50 Prozent?
Unterdessen wird in Medienberichten bereits über einen generellen Schuldenschnitt spekuliert. Schelling könnte den „Zeitgewinn und Druck auf die Gläubiger, denen gemäß Abwicklungsgesetz BaSAG ein Haircut verpasst werden kann, nun wohl für Vorbereitung und Verhandlungen eines generellen Schuldenschnitts nützen“, ist etwa im „Standard“ zu lesen. „Aus politischen Kreisen“ sei zudem zu hören, „dass ein Schnitt von 50 Prozent für alle Gläubiger angepeilt wird“.
Hypo-„Bad Bank“ unter Kuratel
Im Falle der Hypo-„Bad Bank“ Heta „gibt es nur schlechte Lösungen“. Das stellte unterdessen bereits Montagfrüh der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA), Klaus Kumpfmüller, nach dem finanzpolitischen Paukenschlag des Vortages fest. Am späten Sonntagnachmittag hatte das Finanzministerium mitgeteilt, kein frisches Geld mehr in das Hypo-Milliardenloch schütten zu wollen - und dass ab sofort die Heta unter Aufsicht der FMA stehe.
Die FMA ihrerseits gab zugleich bekannt, dass sie als Sofortmaßnahme ein Zahlungsmoratorium über die Heta verhängt habe. Ausgelöst worden war all das durch den vorläufigen Bericht von Wirtschaftsprüfern, die derzeit die Heta durchleuchten, welche Ende April ihre Bilanz legen muss. Dabei kam eine Kapitallücke zutage, die sich im besten Fall auf vier, im schlechtesten Fall auf bis zu 7,6 Milliarden Euro summieren könnte. Zum Vergleich: Die angepeilte Steuerentlastung soll ein Volumen von vier bis sechs Milliarden haben.
Das Schuldenmoratorium gilt ab sofort und bis Ende Mai 2016. Bis dahin solle ein Abwicklungsplan erstellt werden, erklärte die Behörde. Das laufende Schuldenmoratorium betrifft vor allem Anleihen mit Kärntner Landesgarantie. Die Haftungen werden somit jetzt nicht schlagend. Zum neuerlichen, diesmal größeren Schuldenschnitt ist es bei der Ex-Hypo damit noch nicht gekommen. De facto bedeutet die Entscheidung jedoch, dass die Gläubiger mitzahlen werden müssen. Und: 2016 könnten die Einschnitte für die Gläubiger wohl härter ausfallen als 2014.
„Gläubiger werden beitragen müssen“
Unter den schwierigen Bedingungen sei die jetzige noch „die am wenigsten schlechte“, so FMA-Vorstand Kumpfmüller im Ö1-Morgenjournal. „Die Gläubiger werden beitragen müssen - in welcher Form, das können wir zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen“, so Kumpfmüller. Eine weitere Möglichkeit sei ein Konkurs des Instituts - „wenn öffentliches Interesse eine Abwicklung nach dem Abwicklungsregime nicht mehr rechtfertigt“ - mehr dazu in oe1.ORF.at.
In Bilanz klafft Milliardenloch
Aus eigener Kraft kann Heta die immer schwerer werdenden Lasten in ihrer Bilanz nicht stemmen. Spätestens ab 2016 fehlt das Geld, Anleihen zurückzuzahlen. Große Brocken der derzeit ausstehenden Bonds (aktuell 9,8 Mrd. Euro) wären 2017 zu tilgen. Dazu kommt eine akute Kapitalnot.
Vom Eigentümer Bund kam am Sonntag die ultimative Absage: Es ist ausgeschlossen, dass aus dem Bankenhilfstopf weiteres Steuergeld für die Hypo-„Bad Bank“ verbrannt wird - zumal sich die Einschätzung der Lage bei der Heta dramatisch geändert hat. Alle Rechnungen ließen erkennen, dass eine Überschuldung der Heta schon eingetreten ist. Das geht aus den Bescheiden der Behörde hervor. Wäre nicht die Notbremse gezogen worden, wäre es neben der jetzigen Überschuldung der Heta zur Zahlungsunfähigkeit „in naher Zukunft“ gekommen, spätestens ab 2016, eher aber schon früher.
Konkurs für Regierung keine Alternative
Ein Konkurs wäre immer noch zu teuer, wird argumentiert. Vor allem würde ein solcher das Land Kärnten mit seinen rund zehn Milliarden an Haftungen in den Abgrund reißen. Ein Heta-Konkurs hätte auch den schon unterschriebenen Verkauf der Hypo-Balkan-Töchter an den US-Investor Advent platzen lassen. Das war in allen Verträgen so festgeschrieben. „Die Heta ist nicht insolvent“, betonte das Finanzministerium am Abend.
Vom Bund werde es „keine Nachschüsse“ geben. Daran ließ das Finanzministerium am Sonntag keinen Zweifel mehr. Ein eilig einberufener Sonderministerrat bekräftigte das - worauf die Aufsicht ihre Maschinerie in Gang setzte. Fakt ist, dass das Heta-„Vermögen“ nicht reicht, um die Schulden zu begleichen. Hätte die „Bad Bank“ in diesem Wissen in den nächsten Wochen und Monaten fällig werdende Schulden trotzdem bedient, wäre das eine einklagbare Gläubigerbevorzugung gewesen. Ein Schuldtitel über 25 Mio. Euro wäre schon am Montag fällig gewesen.
Verweis auf neue Rechtslage
Österreich hatte Hypo-Investoren bereits 2014 vor den Kopf gestoßen: Bestimmte Anleihegläubiger sollen ihr Geld nicht zurückbekommen - obwohl ihre Papiere vom Bundesland Kärnten garantiert waren. Die betroffenen Investoren, darunter die Deutsche-Bank-Fondstochter, hatten dagegen geklagt. Eine Entscheidung wird bis Herbst erwartet.
Im Finanzministerium wurde Sonntagabend gegenüber ORF.at betont, die Voraussetzungen hätten sich seit damals entscheidend geändert. Mit Jänner trat die nationale Ausformulierung einer EU-Richtlinie zur Bankenabwicklung, die im Gefolge des Lehman-Brothers-Crashs entwickelt wurde, in Kraft. Das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz(BaSAG) könne auch auf die Heta angewendet werden, da diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Richtlinie noch eine Bank war.
Neue Bewertungskriterien
Dass sich plötzlich ein so riesiges zusätzliches Milliardenloch in der Hypo-Heta-Bilanz auftut, erklärte man auf Nachfrage von ORF.at bei der Heta am Montag damit, dass man es durch die Aufsplittung des Hypo-Konzerns und die Schaffung der Heta im Herbst des Vorjahres nun mit anderen Voraussetzungen zu tun habe.
Die Bilanzlegung erfolge nun nicht mehr nach dem Grundprinzip der Erhaltung des Geschäfts, sondern nach klaren Abbaurichtlinien. Die gleichen 40.000 Assets, mit denen die 18 Milliarden an ausstehenden Forderungen hinterlegt sind, müssten dadurch nach ganz anderen - sprich: härteren - Regeln bewertet werden. Ein nicht unerheblicher Teil davon sind Liegenschaften - und hier sei das Problem, dass der Immobilienmarkt in Südosteuropa derzeit tot sei.
Links:
- Finanzministerium
- Bayerisches Finanzministerium
- FMA-Stellungnahme
- Heta (Hypo-Abbaugesellschaft)
- Die Causa Hypo (tvthek.ORF.at)
- Der Fall Hypo (oe1.ORF.at)
- Passauer Neue Presse
- „Standard“-Artikel
Das Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetz(BaSAG) könne auch auf die Heta angewendet werden, da diese zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Richtlinie noch eine Bank war.
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