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Montag, 2. März 2015

Dem Verfassungsgericht lägen mittlerweile über 30 verschiedene Anträge gegen das umstrittene Gesetz vor, hieß es in der Mitteilung. Sie stammten von Banken und Versicherungen aus dem In- und Ausland und von Parlamentariern der Oppositionsparteien. Die Prüfung des Schuldenschnitts werde voraussichtlich "eine komplexe Angelegenheit", erklärte der Verfassungsgerichtshof

Gericht will bis Herbst über Hypo-Schuldenschnitt entscheiden

Die Gläubiger der Krisenbank Hypo Alpe Adria dürften bis Herbst Klarheit über den umstrittenen Schuldenschnitt haben. Voraussichtlich im Oktober werde der Verfassungsgerichtshof in Wien seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Gesetzes veröffentlichen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Beratungen der Verfassungsrichter beginnen am Donnerstag.
Österreich hatte vergangenes Jahr ein Gesetz beschlossen, um Hypo-Investoren an den Kosten für den Abbau der Krisenbank zu beteiligen. Betroffen sind Inhaber bestimmter Anleihen, die vom Land Kärnten garantiert waren - darunter die Deutsche-Bank -Fondstochter, die Ergo Pensionskasse, eine Tochter der Erste Group, der Vienna Insurance sowie Raiffeisen Versicherung und Uniqa. Den Anleihe-Gläubigern drohen Verluste von bis zu 890 Millionen Euro, der BayernLB von 800 Millionen Euro. Auch sie hatte geklagt.
Dem Verfassungsgericht lägen mittlerweile über 30 verschiedene Anträge gegen das umstrittene Gesetz vor, hieß es in der Mitteilung. Sie stammten von Banken und Versicherungen aus dem In- und Ausland und von Parlamentariern der Oppositionsparteien. Die Prüfung des Schuldenschnitts werde voraussichtlich "eine komplexe Angelegenheit", erklärte der Verfassungsgerichtshof.
Österreich will die Südosteuropa-Töchter der Hypo an ein Konsortium um den US-Fonds Advent und die Osteuropabank EBRD verkaufen. Der Rest der Bank soll mit Hilfe einer staatlichen Bad Bank abgebaut werden. Das Institut trägt mittlerweile den Namen Heta.

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