17.04.2014 Internationales/Finanzmarkt
Fragen und Antworten zum einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM)
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM).
- Warum brauchen wir einen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus?
- Für wen gilt der neue Abwicklungsmechanismus?
- Welche beiden Elemente umfasst der neue Abwicklungsmechanismus?
- Welche Aufgaben hat die künftige Abwicklungsbehörde?
- Wie finanziert sich der künftige Abwicklungsfonds?
- In welcher Reihenfolge haften die Beteiligten für eine Bankenabwicklung?
- Respektiert der Abwicklungsmechanismus die Haushaltssouveränität der Mitgliedstaaten?
- Was passiert, wenn die Mittel im Abwicklungsfonds nicht ausreichen und auch der jeweilige Mitgliedstaat die Finanzierung einer Abwicklung nicht sicherstellen kann?
- Wann tritt das neue Abwicklungsregime in Kraft?
Warum brauchen wir einen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus?
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Schieflage einzelner Banken in Europa das Finanzsystem als Ganzes ins Wanken bringen kann. Bei den erforderlichen Rettungsmaßnahmen zeigte sich ein großes Erpressungspotenzial der Finanzindustrie gegenüber dem Staat und damit letztlich den europäischen Steuerzahlern. Das Durchbrechen dieses Rettungsautomatismus erfordert grundlegende Maßnahmen beim vorhandenen europäischen Instrumentarium. Neben den schon erreichten Fortschritten bei den Strukturreformen und der Reduzierung der Haushaltsdefizite in den Ländern der Eurozone gehört als drittes Standbein der Aufbau einer europäischen Bankenunion zu den notwendigen Maßnahmen. Ein zentrales Element dieser Bankenunion ist - zusätzlich zu dem bereits bei der Europäischen Zentralbank angesiedelten neuen Regime in der Bankenaufsicht und der EU-weiten Harmonisierung der Einlagensicherung - der jetzt verabschiedete Rahmen für eine geordnete Abwicklung von Banken auch über nationale Grenzen hinweg. Dazu gehören die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (BRRD) und der Einheitliche Europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM).
Für wen gilt der neue Abwicklungsmechanismus?
Der neue Mechanismus für eine geordnete Abwicklung von in finanzielle Schieflage geratenen Banken gilt - ebenso wie der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte neue Aufsichtsmechanismus - für alle Banken in den 18 Ländern der Eurozone. Diejenigen EU-Mitgliedstaaten, in denen der Euro noch nicht eingeführt ist, haben die Möglichkeit, sich an dem neuen Abwicklungsmechanismus zu beteiligen (so genanntes Opt-in).
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