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Montag, 2. März 2015

Fragen und Antworten zum einheitlichen europäischen Bankenabwicklungs­mechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM) Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM).

17.04.2014   Internationales/Finanzmarkt

Fragen und Antworten zum einheitlichen europäischen Bankenabwicklungs­mechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM)

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM).
Würfel mit den Buchstaben F, A und Q formen die Abkürzung "FAQ" (Frequently Asked Questions, Englisch für häufig gestellte Fragen)© iStockphoto.com/porcorex

Warum brauchen wir einen europäischen Bankenabwicklungsmechanismus?

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Schieflage einzelner Banken in Europa das Finanzsystem als Ganzes ins Wanken bringen kann. Bei den erforderlichen Rettungsmaßnahmen zeigte sich ein großes Erpressungspotenzial der Finanzindustrie gegenüber dem Staat und damit letztlich den europäischen Steuerzahlern. Das Durchbrechen dieses Rettungsautomatismus erfordert grundlegende Maßnahmen beim vorhandenen europäischen Instrumentarium. Neben den schon erreichten Fortschritten bei den Strukturreformen und der Reduzierung der Haushaltsdefizite in den Ländern der Eurozone gehört als drittes Standbein der Aufbau einer europäischen Bankenunion zu den notwendigen Maßnahmen. Ein zentrales Element dieser Bankenunion ist - zusätzlich zu dem bereits bei der Europäischen Zentralbank angesiedelten neuen Regime in der Bankenaufsicht und der EU-weiten Harmonisierung der Einlagensicherung - der jetzt verabschiedete Rahmen für eine geordnete Abwicklung von Banken auch über nationale Grenzen hinweg. Dazu gehören die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen (BRRD) und der Einheitliche Europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM).

Für wen gilt der neue Abwicklungsmechanismus?

Der neue Mechanismus für eine geordnete Abwicklung von in finanzielle Schieflage geratenen Banken gilt - ebenso wie der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte neue Aufsichtsmechanismus - für alle Banken in den 18 Ländern der Eurozone. Diejenigen EU-Mitgliedstaaten, in denen der Euro noch nicht eingeführt ist, haben die Möglichkeit, sich an dem neuen Abwicklungsmechanismus zu beteiligen (so genanntes Opt-in).



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