soweit ich Bail-In verstanden habe kommt in der Haftungskaskade als erstes der Eigentümer dran.....und das ist bei der Heta Asset doch wohl der Austria-Staat....und die brabbeln vor sich hin wir stecken keinen €-cent mehr in die verfahrene Kiste
sstattdessen lassen sie mal schnell ihre FMA ein 1,2 Jahre Moratorium verkünden und deuten Haircut von 50% + - an
Ich werde jetzt die ersten rechtlichen Schritte aus der
2.75 HAABK 07-15
einleiten.....
|
|
Das ist wie alle Banken eine Kapitalgesellschaft, da haftet der Eigentümer nur mit seiner Einlage. Leider ist davon kaum mehr was übrig.
AntwortenLöschenNatürlich hätte die HAA schon 2007 etwa diesen Bond http://www.six-swiss-exchange.com/listing_notices/200702/CH0028623145_ln.pdf nicht mehr ohne die Landesgarantie verkaufen können, aber dummerweise hat ein Bundesgesetz in Österreich die Möglichkeit geschaffen, diese Ausfallbürgschaft nachträglich zu kassieren und - zumindest für den CHF Bond - ist das anwendbare materielle Recht Österreich. Griechenland reloaded.