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Samstag, 14. April 2012

ich habe ein Thema ausgelagert, in einen eigenen Blog, da es sehr wichtig ist und wohl nach anwachsen wird: rolf´s Clearing Settlement Safekeeping § 34 DepotG

Freitag, 13. April 2012

Die Verwahrungvon Wertpapieren ist Vetrauenssache und gesetzlich streng geregelt und geschützt....§ 34 DepotG Depotunterschlagung

Im Zuge des griechischen Zwangsenteignungsverfahrens von GGB nach griechischen Recht spielt das eine grosse Rolle.....

wir in Tiefe und Breite zuerörtern sein

ausgewiesene Fachleute und "Hobby"-Verwahrechtler sind zu Mithilfe aufgefordert...

bei einem Vertoss gegen § 34 DepotG, der wohl deliktisches Handeln ist, könnt ihr eure Bank wohl in Regress nehmen.....

 http://rolfsclearingblog.blogspot.de/

3 Kommentare:

  1. Wird leider nichts:

    Staatsanwälte in DE sind weisungsgebunden. Und wo die Weisungen herkommen, kann man sich ja denken!

    sorry

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  2. wohl weisungsgebunden aber genauso dem Gesetz verpflichtet. Ich glaube nicht, dass sich selbstbewusste Staatsanwälte bei Kenntnis eines Offizialdeliktes durch eine Weisung vom ermitteln abhalten lassen....

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