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Freitag, 13. April 2012

Wenn die das wirklich durchziehen und das BIT nicht vor Gericht zur Anwendung bringen, dann sollte man sie vor dem Verwaltungsgericht verklagen

Autor: Thomasmueller

Datum: Gestern, 23:55

 


Wenn die das wirklich durchziehen und das BIT nicht vor Gericht zur Anwendung bringen, dann sollte man sie vor dem Verwaltungsgericht verklagen.

Sich nicht schützend vor deutsche Bürger und Firmen zu stellen, obwohl ein Schidesgericht die Massnahme lediglich auf Rechtmäßigkeit überprüft, würde ich Amtmissbrauch nennen. Und dafür sollte man sie, sofern möglich, auch gleich noch belangen.

Für wenige MRD. Euro de facto Nutzen werden fundamentalste Rechtsgrundsätze, vor allem im Hinblick auf die Schutzrechte von Verbrauchern, mit Füßen getreten - während man alles maximal mögliche tut, um die Schützlinge vor Verlusten zu bewahren (EZB, NCBs, Goldman....) .

Ich hoffe, es finden sich am Ende noch Richter, die Recht sprechen wollen und das Gesamtprozedere fair bewerten. Alle Vetragsbeziehungen müssen bei Leistungsstörungen auf einen gesunden Interessenausgleich ausgerichtet sein. Bei Griechenland wurde das wirtschaftlich maximale heruasgeholt, bei Ignoranz der Jurisdiktion. Sogar die ausgeschlossenen Verbraucher aus Ö, Belgien ... mit einzubeziehen ist blanker Hohn. Wie kann eine Abstimmung gültig sein, an der man nicht teilnehmen darf - obwohl man der gleichen Gläubigergruppe zuzurechnen ist

1 Kommentar:

  1. Wir sollten uns nun auf den Widerspruch unserer Anträge einschießen:

    Bewiesene Rechtsverletzungen von DE im Rahmen des Zwangscac:

    Anstiftung, Beihilfe und Nötigung zu rechtswidrigen Handlungen: an Griechenland und evtl. auch an der EZB.

    Davon Ausgehend ergeben sich folgende Grundrechtsverletzungen von DE:
    * den Schutz des Eigentums
    * den Gleichheitsgrundsatz
    * dem Recht auf rechtliches Gehör (zuständiges ICSID Gericht)

    euch fällt sicher auch noch was ein...

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