Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 30. April 2012

Pfändungs- und Vollstreckungsüberlegungen zum GRI-CHF-Bond



Avatar
Schnuckelinchen
schrieb am 29.04.12 23:56:07
Beitrag Nr.138 
(43.102.578)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.102.422 von ikbneu am 29.04.12 21:32:12Ich bin der Meinung, dass Zürich der bestmögliche Ort ist um Forderungen gegen GR durchzusetzen. Sobald zwischen CH und GR ein Steuerabkommen ausgehandelt wurde, können die Bondholder Anwälte( die von den Amis engagiert wurden) gestützt auf den Gerichtsbeschluss auf die in der Schweiz liegenden eingesammelten Steuerguthaben via Pfändung zugreifen. Selbst wenn ein allfälliges Urteil eines CH Gerichts erst nach Inkrafttreten eines Steuerabkommens zustande käme, wäre es m.E. nicht schwer Guthaben des gr. Staates in der Schweiz arrestieren zu lassen. Ferner ist es ja wohl so, dass durch die anonyme Abgeltungssteuer auf in CH liegendes GR Vermögen ständig neue Mittel für die Bondholder generiert würden, falls wider Erwarten das Aufkommen für die Regularisierung der Vergangenheit nicht ausreichen sollte um die 650 Mio chf zusammenzubringen.

Also gerade den Franken Bond nicht zurückzuzahlen wäre von der GR Regierung (wer auch immer das nun sein mag), mehr als dämlich. Auszuschliessen ist es natürlich nicht. Im Default Fall fällt der Kurs wohl irgendwo auf 5-20, da würde ich meine derzeit kleine Position dann stark aufstocken. IMHO ist es eben gerade nicht so, dass das zu erwartende Ergebnis dieses Spiels nur entweder 0 oder 100 beträgt.

ps. wer kennt sich im GR Wahlrecht aus und kann sagen wieviel Prozent der Stimmen die gemässigten Parteien brauchen um eine Mehrheit im Parlament zu bekommen?
Avatar
rolfjkoch
schrieb am 30.04.12 04:45:52
Beitrag Nr.139 
(43.102.666)
Antwort
Zitat
die pfändung und vollstreckung von steuern vs eines sovereign ist u. u. durch die immunität (steuern erheben ist ein act des ius imperii und nicht gestionis)verhindert. ich weiss nicht wie das im schweizer recht geregelt ist und wie weit der immunitätsverzicht der GRI geht.

im argy-falle hat das pfänden von steueransprüchen gegen deusche steuerschuldner der argys nicht funktioniert....
Avatar
rolfjkoch
schrieb am 30.04.12 04:51:54
Beitrag Nr.140 
(43.102.667)
Antwort
Zitat
aus den Terms of the Bond

The Borrower agrees that, should any Bondholder or Couponholder bring any legal action or proceeding
against it in respect of the Bonds or the Coupons in the above mentioned courts, no immunity from such legal
action or proceeding or from execution of any judgment obtained in such courts in such legal action or proceeding
shall be claimed by it or on behalf of the Borrower or, in respect of its assets, the Borrower hereby
irrevocably waives any such right of immunity which it or its assets now has or may hereafter require.
Notwithstanding the foregoing, the property of the Republic is subject to execution and attachment to the
extent permitted by the international conventions and Greek Law.

der letzte satz ist die unangenehme hürde, die wohl erst das bundesgericht in lausanne klären bzw interpretieren wird

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen