Bundestags-GutachtenESM könnte Budgetrecht verletzen
10.09.2012, 06:48 Uhr
Kurz
vor der Entscheidung der Karlsruher Richter am Mittwoch warnen Experten
davor, dass der Euro-Rettungsschirm das Budgetrecht des Parlaments
verletzen könnte. Sie fordern ein „knallhartes Vetorecht“.
Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt. Quelle: dpa
In dem Schreiben vom 5. September heißt es laut Zeitung, eine „womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung“ für die Schulden anderer Staaten verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die „Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren“. Weiter heißt es: Falle ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, „kommt es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder“.
Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die
neben anderen in Karlsruhe geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger
zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg
erzielen werde. „Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes
Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern“, sagte er
der Zeitung.
Am Mittwoch gibt das höchste Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm bekannt. Unmittelbar danach kann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin im Bundestag in einer Regierungserklärung auf den Richterspruch zu ESM und Fiskalpakt reagieren.
Der Zweifel am ESM ist nicht neu: Schon im April urteilten die Bundestagsjuristen: Nahezu unbegrenzte Finanzmittel könnten aus den wohlhabenden Nationalstaaten in Richtung der Schuldenländer abfließen, hieß es in dem Bundestags-Gutachten. Die Euro-Staaten würden, so die Analyse der Bundestags-Juristen, "unwiderrufliche und unbedingte Garantien" eingehen. Damit riskiere der Bundestag die Geldwertstabilität - und einen Verfassungsbruch.
Am Mittwoch gibt das höchste Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm bekannt. Unmittelbar danach kann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin im Bundestag in einer Regierungserklärung auf den Richterspruch zu ESM und Fiskalpakt reagieren.
Der Zweifel am ESM ist nicht neu: Schon im April urteilten die Bundestagsjuristen: Nahezu unbegrenzte Finanzmittel könnten aus den wohlhabenden Nationalstaaten in Richtung der Schuldenländer abfließen, hieß es in dem Bundestags-Gutachten. Die Euro-Staaten würden, so die Analyse der Bundestags-Juristen, "unwiderrufliche und unbedingte Garantien" eingehen. Damit riskiere der Bundestag die Geldwertstabilität - und einen Verfassungsbruch.
Denn das vornehmste Recht des Parlaments, das Budgetrecht, werde
ausgehebelt: "Durch die Übernahme einer Bürgschaft wird ein Verfahren
in Gang gesetzt, an dessen Ende die Pflicht zur Zahlung sehr hoher
Summen stehen kann, ohne dass das Parlament entscheidenden Einfluss
nehmen kann", heißt es in dem Gutachten der Juristen. Knapp 22 Milliarden Euro fließen an Kapital an den ESM, zusätzlich übernimmt Deutschland die Haftung für 168 Milliarden Euro.
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