Viviane Reding Rosstäuscherei
18.09.2012 ·
Der EU-Kommissarin Viviane Reding geht die Kritik an der
Euro-Rettungspolitik auf die Nerven: Das „Bail-out-Verbot“ gebe es nur
im „Volksmund“ und in „populärwissenschaftlichen Aussagen“, nicht aber
im Europarecht. Ihre These lässt sich nur als unverfroren bezeichnen.
Von
Joachim Jahn
Das „Bail-out-Verbot“ gibt es nur im
„Volksmund“ und in „populärwissenschaftlichen Aussagen“, nicht aber im
Europarecht. Diese These von EU-Justizkommissarin Viviane Reding auf dem
Deutschen Juristentag lässt sich nur als unverfroren bezeichnen.
Richtig ist: Dem blanken Wortlaut nach lassen sich die Verträge, auf
deren Grundlage Deutschland seine Währung aufgegeben hat, so auslegen,
dass sie nur eine Haftung für andere Staaten ausschließen, nicht aber
freiwillige Gaben.
Dass dies aber so nicht verstanden werden darf,
zeigt der Blick auf eine andere Vertragsvorschrift, von der Reding
bezeichnenderweise behauptet, in Deutschland werde diese gleichsam
verschwiegen: Jene Klausel, derzufolge die Regierungschefs etwa bei
Naturkatastrophen oder Versorgungspässen auf dem Energiesektor
Finanzhilfen beschließen dürfen. Weil diese Sonderregel noch vor dem
Bail-out-Verbot steht, behauptet Reding nun sogar, es sei umgekehrt: Der
Beistand sei die Regel und dessen Verbot die Ausnahme.Die kecke Neuinterpretation zeigt, dass EU-Institutionen vor keiner Verdrehung zurückschrecken, um ihre Macht auszuweiten und der Öffentlichkeit Sand in die Augen zu streuen.
Quelle: F.A.Z.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/viviane-reding-rosstaeuscherei-11894860.html
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