Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 20. September 2012

Laut Medienverlautbarungen wurden im September 2012 Strafanzeigen gegen den Commerzbank-Vorstand wegen Falschberatung in Bezug auf den Vertrieb von Griechenlandanleihen gestellt.

19.09.2012

Laut Medienverlautbarungen wurden im September 2012 Strafanzeigen gegen den Commerzbank-Vorstand wegen Falschberatung in Bezug auf den Vertrieb von Griechenlandanleihen gestellt.


Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Widmaier und Seelig mehrfach berichtete, können Anleger teils mit guten Aussichten Ihre Berater und Vermittler bzw. die Banken beim Erwerb von griechischen Staatsanleihen in Anspruch nehmen. Dieses Thema wurde auch bereits von Frontal 21 aufgegriffen. Die Reporter berichteten darüber, dass zu dem Zeitpunkt, als über einen möglichen griechischen Schuldenschnitt bereits öffentlich diskutiert wurde, zahlreiche Banken noch immer griechische Staatsanleihen als absolut sicher und risikofrei bewarben. Unter anderem wurde das Argument der angeblichen Sicherheit dieser Anleihen damit begründet, dass der EU Rettungsschirm bis 2013 gelten würde und daher ein Verlust keinesfalls möglich sei. Wie jedoch Betroffene leidvoll selbst erfahren mussten, sind die eingetretenen Schäden bereits jetzt schon enorm und kommen häufig de facto einem Totalverlust gleich. Nach Erfahrungen der Fachanwälte Widmaier und Seelig streiten die beteiligten Banken bisher jede Falschberatung beziehungsweise Interessenkonflikte ab.



Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank immer dann zum Schadensersatzanspruch verpflichtet ist, wenn ihr ein Interessenkonflikt nachweisbar ist. In allen Fällen, in denen beratende Banken bereits ihre eigenen Griechenland Anleihen verkauften, während sie gleichzeitig Anleihen am Privatinvestoren vermittelten, sollten Schadensersatzansprüche gründlich geprüft werden. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs wegen Falschberatung ist die vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs. Das Landgericht Duisburg hat in einem aktuellen Urteil nun diese Rechtsauffassung größtenteils bestätigt.



Erwerber von griechischen Staatsanleihen (grundsätzlich können auch Erwerber von Anleihen weiterer europäischer Staaten betroffen sein) sollten dringend hierauf spezialisierte Anwälte einschalten, da in der Regel nur so eine vollständige Rückabwicklung tatsächlich durchgesetzt werden kann.

2 Kommentare:

  1. Die Österreicher haben bezüglich der CACerei zahlreiche Strafanzeigen wegen Depotunterschlagung gestellt.
    Jene durften, auf Beschluss Ihrer Finanzaufsicht, ja auch nicht mit abstimmen...

    Gibt es dort Ermittlungen???

    Wäre sehr interessant, insbesondere im Hinblick auf die Verwahr-kette der Urkunden...(Clearstream usw.)

    AntwortenLöschen
  2. selbst wenn die Depotbanken eine Wahl gehabt hätten, so war die Ausbuchung der Altbonds gegen Hereinnahme der Neubonds + EFSFs im Sinne des Kunden. Damals war mitnichten klar, daß Griechenland irgendwelche Altbonds bedienen würde. Ich hätte dem Tausch natürlich nicht zugestimmt, weil ich mir dadurch jede Klagemöglichkeit gegen GR genommen hätte, aber den Tausch selbst würde ich nicht rückabwickeln wollen, weil man hier wie da um eine Klage gegen GR nicht umhinkommen wird, aber so klagt man ~80% der ursprünglichen Nominale ein, ohne den Tausch muß man dagegen 100% an recovery einklagen. Und so eindeutig der Fall auch scheint, kann man durchaus verlieren.

    mehr interessieren würde mich, wie es mit den direkten Klagen gegen GR momentan aussieht. Die haben ja nicht die schlechtesten Anwälte. wer weiß, was die aus dem Hut zaubern.

    AntwortenLöschen