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Mittwoch, 12. September 2012

zudem sei die griechische Nationalbank zu einer Anleihe von 476 Millionen Reichsmark an Deutschland gezwungen worden. // Athen interessiert sich wieder für die Reparationsfrage

Athen interessiert
sich wieder für die
Reparationsfrage


tp. ROM, 11. September. Die griechische
Regierung sucht nach Möglichkeiten,
gegenüber Deutschland abermals
Reparationsforderungen zu stellen,
die mit den Schäden und Greueltaten
deutscher Besatzer während des
Zweiten Weltkrieges begründet werden.
Der stellvertretende griechische
Finanzminister Christas Staikouras berichtete,
dass eine Kommission mit
vier Fachleuten eingesetzt worden sei,
die eventuelle Anspruchsgrundlagen
untersuchen soll. Griechische Medien
zitieren den stellvertretenden Minister
mit den Worten: „Die Frage bleibt in
der Schwebe; Griechenland hat niemals
auf seine Rechte verzichtet.“
Von griechischer Seite wird angeführt,
dass die deutschen Besatzer von
1942 bis 1945 das Land ausgeplündert
hätten und 2,5 Milliarden Reichsmark
für die Besatzungskosten abgepresst
hätten, zudem sei die griechische Nationalbank
zu einer Anleihe von
476 Millionen Reichsmark an Deutschland
gezwungen worden.
Von deutscher
Seite wird angeführt, dass Griechenland
nach dem Krieg Reparationsleistungen
von damals 105 Millionen
Mark erhalten hätte, zudem 1960 weitere
115 Millionen Mark an Entschädigungen
für NS-Opfer. Umstritten ist,
ob diese Leistungen in Griechenland
und bei den Opfern ankamen.
Komplizierter wird die Frage nach
Entschädigungen im Rahmen des internationalen
Völkerrechts. 1953 wurde
im Londoner Schuldenabkommen ein
Schlussstrich unter die Schulden des
Ersten Weltkrieges gezogen, die Reparationsfrage
des Zweiten Weltkriegs
auf einen Friedensvertrag vertagt.
Schließlich wurde der „2 plus 4“-Vertrag
über die deutsche Wiedervereinigung
als ein Abkommen „anstelle“ eines
Friedensvertrages geschlossen. Der
deutsche Historiker Lutz Klinkhammer
vom Deutschen Historischen Institut in
Rom, Experte für die Zeit der NS-Besatzung
und Reparationen, steht nach
dem Abkommen zur Wiedervereinigung
neue Reparationsforderungen auf
wackeliger Grundlage: „Jeder Staat,
der noch Forderungen stellen wollte,
hätte sie gleich nach dem Abkommen
vom 3. Oktober 1990 stellen müssen.“

FAZ Print 12.9.2212 Nr 213 S 13

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