Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Clearstream wird für die Bösgläubigkeit seiner Org..." hinterlassen:
Heute scheint der Tag der guten Nachrichten zu sein :-)
Art.6
EGBGB (in Verbindung mit Art.3) ist natürlich ein ganz starkes Argument,
genau das ist der Aufhänger, der bisher noch gefehlt hat.
Denn allein mit dem aus meiner Sicht lückenhaften Depotgesetz kommen wir in diesem Fall nicht weiter.
Sehr
schön, hoffentlich sind SdK und DSW nun auch in der Lage, das für die
Vielzahl der betroffenen Mitglieder sauber zu koordinieren.
Denn so
wie es aussieht kann man nun sowohl gegen den Zentralverwahrer CBL als
auch gegen Griechenland vor jedem Landgericht der Republik klagen.
Nun wird´s interessant...
(Aldy)
Von Anonym am 7. Oktober 2012 20:16 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.
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