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Samstag, 6. Oktober 2012

wie siehts mit den Verjährungsfristen bein nicht erfolgtem Widerspruch aus ?

 wie siehts mit den Verjährungsfristen bein nicht erfolgtem Widerspruch aus ?


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Hallo hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Die Antwort eines bekannten Discountbrokers bzw se..." hinterlassen:

Hat der Depotinhaber nicht der CACerei beim Memorandum widersprochen???

Die Verjährungsfrist beträgt (bei erfolgtem Widerspruch) drei Jahre.



Von Hallo am 6. Oktober 2012 13:57 unter rolf`s griechenland blog eingestellt.


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1 Kommentar:

  1. Der biw AG fällt wahrscheinlich nichts besseres mehr ein... Das ist auch gut so!!!

    Ich hab bein Memorandum im vorwege der CACerei gleich mehrmals widersprochen. Ein Schriftstück wandte sich dabei ausschließlich an die Depotbank!

    Wie sehen uns ja noch vor Gericht, mal sehen was die dazu sagen...

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