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Freitag, 8. März 2013

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Kleinsparer wehren sich gegen den griechischen Schuldenschnitt: Mehr als 1.000 Anleger haben sich laut Aktionärsschützern bereits einer Klagegemeinschaft angeschlossen. Experten erklären, wie man sich verlorenes Geld zurückholen kann.


25.02.2013, 14:05 Uhr

Verlust mit Griechenland-Anleihen: Anleger wehren sich

Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Kleinsparer wehren sich gegen den griechischen Schuldenschnitt: Mehr als 1.000 Anleger haben sich laut Aktionärsschützern bereits einer Klagegemeinschaft angeschlossen. Experten erklären, wie man sich verlorenes Geld zurückholen kann.
Die Rettung des Pleite-Kandidaten Griechenland hat nicht nur Banken und Staatshaushalte viel Geld gekostet. Auch Kleinanleger wurden vom verordneten Schuldenschnitt hart getroffen. Wer sein Geld in griechischen Staatsanleihen angelegt hatte, muss nach der Einigung zwischen der griechischen Regierung und Bankenvertretern im vergangenen Jahr auf mehr als die Hälfte des Betrags verzichten. Das wollen aber nicht alle Kleinsparer akzeptieren. Inzwischen haben sich mehr als 1000 Anleger an Klagegemeinschaften gegen den griechischen Staat beteiligt, teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit.
Auch Anleger, die keinen Umtausch wollten, mussten damals ihre alten Staatsanleihen in neue Papiere mit längerer Laufzeit und geringeren Zinsen wechseln, erklärt Jürgen Kurz von der DSW. Noch sei es aber nicht zu spät für eine Klage. Die wichtigsten Fragen für Kleinanleger:
Wer kann überhaupt klagen?
Chancen vor Gericht haben nur Anleger, die dem Umtausch ihrer Anleihen im vergangenen Jahr nicht freiwillig zugestimmt haben. Laut DSW hatten zum Zeitpunkt des Zwangsumtauschs mindestens 100 000 Anleger in Deutschland Geld in griechische Anleihen investiert. Die Anlage sei damals wegen vergleichsweise hoher Renditen und guter Risikobewertungen bei Sparern beliebt gewesen.


weiter lesen: http://web.de/magazine/finanzen/euro-krise/17169080-geld-griechenland-anleihen-anleger-wehren.html#.A1000145



Wie werden die Klagen begründet?
Die DSW wirft dem griechischen Staat eine "sittenwidrige Schädigung des Anlegers" vor, heißt es in einem Papier des Verbandes. Der Zwangsumtausch verstoße gegen Völkerrecht, Europarecht, zwischenstaatliches Recht und nationales Verfassungsrecht.
Wer vertritt die Anleger vor Gericht?
Verbraucher haben die Möglichkeiten, einen eigenen Anwalt einzuschalten oder sich an einer Klagegemeinschaft vor Ort zu beteiligen. Finanzexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät Anlegern mit Rechtsschutzversicherung zu einem eigenen Anwalt: "Dann ist in der Regel die persönliche Betreuung besser und die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten." Wer nicht versichert ist, könne die Hilfe einer Klagegemeinschaft in Anspruch nehmen, wie sie zum Beispiel von der DSW organisiert werden. Einzelklägern empfiehlt DSW-Sprecher Kurz, sich eine Kanzlei zu suchen, die auf Kapitalmarktthemen spezialisiert ist und gute internationale Kontakte hat.
Welche Kosten kommen auf Kläger zu?
Das hängt davon ab, wie viel Geld Anleger in Griechenland-Anleihen investiert hatten. Die Kläger, die sich über die DSW zusammengeschlossen haben, hatten laut Kurz im Schnitt rund 50.000 Euro in die Anleihen gesteckt. Bei diesem Anlagevolumen lägen die Kosten für einen eigenen Anwalt zunächst bei rund 3.000 Euro, in einer Klagegemeinschaft kämen Anwaltskosten von zunächst rund 600 Euro auf jeden Kläger zu. "Je geringer der Wert des verlorenen Geldes, desto genauer sollte man sich überlegen, ob man Zeit und Geld in eine Klage stecken will", sagt Kurz.
Wie sind die Erfolgschancen?
Der DSW-Experte hofft, dass die Anleger einen großen Teil des verlorenen Geldes zurückerhalten. "Wir sehen gute Chancen, dass die Kläger am Ende Recht bekommen." Sollte es allerdings dazu kommen, dass die Staatengemeinschaft dem klammen Griechenland doch den Geldhahn zudreht, könne es auch im Falle eines Sieges vor Gericht schwierig werden, an eine Entschädigung zu kommen. Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen. Aus Sicht von Verbraucherschützer Feck ist eine Klage trotzdem grundsätzlich empfehlenswert: "Wer viel Geld verloren hat, sollte auf jeden Fall die Chance nutzen, bevor es zu spät ist. Drei Jahre nach Bekanntwerden des Zwangsumtauschs verjähren die Ansprüche."


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  • Teraner
    Montag, 04.03.2013, 14:07 Uhr
  • Dubi1101
    Mittwoch, 27.02.2013, 15:12 Uhr
  • braidaz
    Mittwoch, 27.02.2013, 10:11 Uhr
  • wuerttembergFN
    Mittwoch, 27.02.2013, 10:11 Uhr
    welcher grasdackel kauft au scho hellenische staatsanleihe? No kosch ja glei papierfliegerle med de sauer verdiente geldscheila mache ond se vom Hohe Kaschte abesegla lau.
  • fpeter2008
    Mittwoch, 27.02.2013, 09:06 Uhr
    Wer Pokert kann auch mal verlieren, wer hoch Pokert kann auch verlieren, und jetzt soll der die Allgemeinheit einspringen? Nein auf keinen Fall!!!
  • kicknemesis
    Mittwoch, 27.02.2013, 08:12 Uhr
  • warumwiesoweshalb
    Dienstag, 26.02.2013, 16:51 Uhr


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2 Kommentare:

  1. "Wir sehen gute Chancen, dass die Kläger am Ende Recht bekommen."


    Blablabla. Und die Erde ist eine Scheibe.

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  2. "Der Zwangsumtausch verstoße gegen Völkerrecht, Europarecht, zwischenstaatliches Recht und nationales Verfassungsrecht."

    Genau deswegen müssen wir auch völkerrechtlich klagen...


    Unser nationales Verfassungsrecht wird eh je nach Bedarf des Kanzleramtes neu definiert. (- Siehe EZB Klage zur vertragswidrigen Staatsfinanzierung!

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