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Donnerstag, 14. März 2013

Petition ans EU Parlament bezüglich Gr.


 Sehr geehrter Herr xxx,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.

Der Ausschuss hat mit der Prüfung Ihrer Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

Ich werde Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Erminia Mazzoni
Vorsitzende des Petitionsausschusses.

man müsste halt mehr wissen...

vielleicht erhalte ich noch weitere Unterlagen...

1 Kommentar:

  1. ... über die Petition ist in der Sache noch nicht entschieden worden. Seit dem Schreiben über die Zulässigkeit habe ich nichts mehr bekommen.

    Die Vorsitzende des Petitionsausschusses hatte mir aber in dem genannten Schreiben mitgeteilt, dass der Ausschuss - nachdem die Petition zulässig ist - nunmehr die Kommission um Stellungnahme gebeten hat. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahme noch nicht vorliegt bzw. sie vorliegt und der Ausschuss darüber berät. Genaueres weiß ich aber nicht. Ich wollte noch etwas abwarten, bis ich nachfrage.

    Zur Veröffentlichung der Petition gehe ich davon aus, dass sie ggf. erst online veröffentlicht wird, wenn über sie auch entschieden ist.

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