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Montag, 18. August 2014

In dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass er nicht "Korinthenkacker" gesagt, sondern lediglich von "Korinthenkackerei" gesprochen habe - ihm sei es nur um das Verhalten des Beamten und nicht um dessen Person gegangen.

URTEIL
Es ist erlaubt, Beamten "Korinthenkackerei" vorzuwerfen

12.08.2014 | 12:22 Uhr


Wenn Autofahrer mit dem Ordnungsamt oder wie hier mit der Polizei in Konflikt geraten, fallen schon mal unschöne Wörter. Was ist Beleidigung, was Meinungsäußerung?Foto: Sergej Lepke, WAZ FotoPool
Emmendingen.  Im badischen Emmendingen hat sich ein Autofahrer laut über die "Korinthenkackerei" eines Ordnungsbeamten aufgeregt. Natürlich ging es um falsches Parken. Das Amtsgericht musste nun klären, ob der Autofahrer den Beamten mit seinem Ausspruch beleidigt hat - und entschied auf Meinungsfreiheit.

Ein Falschparker darf seinem Ärger über einen Strafzettel auch mal Luft machen, ohne gleich wegen Beleidigung belangt zu werden - so hat es das Amtsgericht Emmendingen entschieden. Ein Richter bestätigte am Dienstag einen Bericht der "Badischen Zeitung" zu einem Fall, in dem ein Vollzugsbeamter als "Korinthenkacker" beschimpft worden sein soll.


Der Beamte erhob deswegen eine Anzeige gegen den pensionierten Arzt, und die Staatsanwaltschaft ließ es zur Anklage kommen. In dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass er nicht "Korinthenkacker" gesagt, sondern lediglich von "Korinthenkackerei" gesprochen habe - ihm sei es nur um das Verhalten des Beamten und nicht um dessen Person gegangen.

Der Richter folgte dieser Argumentation und sprach den Angeklagten frei - die strittige Äußerung sei "im Gesamtzusammenhang unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht als Beleidigung zu werten". (dpa)

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