Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 23. April 2015

Den Spassvögeln von der Rechtsabteilung (metzger und Schrade) der Darmstädter Spasskasse hinter die Ohren geschrieben.....Ein Depot gehört zur Daseinsvorsorge und ist somit (jetzt mein Kommentar) nicht für mutwillige, diskriminierende Spasskündigungen disponibel....



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen