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Sonntag, 15. Januar 2017

Barzahlung Fernsehgebühren....

Der Fall von Herrn Schmidt ist ganz ähnlich gelagert wie meiner, der in erster Instanz in Frankfurt verloren ging, und jetzt in die zweite Instanz geht. Mal sehen, ob in Braunschweig im Sinne des Gesetzes entschieden wird, oder ob auch die dortigen Richter die Bequemlichkeit des Rundfunks als eigenen Rechtsgrund entdecken. Herr Schmidt freut sich über Unterstützung durch zahlreiche Besucher.
Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstr. 55, Sitzungssaal 4, 12:15 Uhr am 25. Januar
Ohne Gewähr
Hier der bisherige Verlauf bei Herrn Schmidt nach seiner eigenen Zusammenstellung:
  • Seit Beginn 2016 zahle ich nicht mehr durch Überweisung an den Beitragsservice (BS). Nach Mahnung durch BS bot ich Barzahlung an. Dieses wurde abgelehnt. Mit der Ablehnung ging ich zum Amtsgericht Helmstedt.
  • Bei der Hinterlegungsstelle schloss man sich meiner Rechtsauffassung an (4.5.2016) und ich zahlte die € 52,50 des 1. Quartals 2016 ein. Ich habe den BS darüber per Einschreiben informiert.
  • In der Folge erhielt ich weitere Zahlungsaufforderungen vom BS, in denen die Forderung für das 1. Quartal weiter aufgeführt wurde (9.6.2016).
  • Ich wies auf die Tilgung der Forderung für das 1. Quartal hin und bat um die Möglichkeit der Barzahlung für die ausstehenden Forderungen (19.6.2016).
  • Man verwies als Antwort auf die früheren Schreiben und teilte mit, sie würden weitere Schreiben ähnlichen Inhalts von mir nicht mehr beantworten (26.7.2016).
  • Am 1.8.2016 erging der Festsetzungsbescheid.
  • Ich erhob Klage beim VerwGericht Hamburg (12.8.2016), verwiesen an das VerwGericht Braunschweig (31.8.2016).
  • 7.9.2016 Schreiben des NDR an das VerwGericht BS mit Anhang- Entscheidung VerwGericht Regensburg zugunsten ÖRR vom 14.4.2016.
  • Mein Schreiben an das VerwGericht BS vom 20.9.2016.
  • Am 7.12.2016 erging die Ladung zur mündlichen Verhandlung durch das VerwGericht BS

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