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Freitag, 17. Februar 2017

Der Staat verliert den Einlagenschutz Private Banken beschließen weitere Reform ihres freiwilligen Sicherungsfonds

Private Banken beschließen weitere Reform ihres freiwilligen Sicherungsfonds
ski Frankfurt - Die Einlagen von Bund, Ländern und Gemeinden bei privaten Banken werden künftig nicht mehr durch den freiwilligen Sicherungsfonds der Institute geschützt sein. Das Gleiche gilt für "bankähnliche Kunden" wie zum Beispiel Vermögensverwalter oder Finanzholdinggesellschaften; Guthaben von Banken sind schon bisher nicht geschützt. Am umfassenden Schutz für Privatkunden und bestimmte Stiftungen soll sich dagegen nichts ändern.
Das sind Kernpunkte einer Reform, die der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) nach Informationen der Börsen-Zeitung beschlossen hat. BdB-Präsident Hans-Walter Peters bestätigte dies auf Anfrage grundsätzlich. Die privaten Institute wollten vor dem Hintergrund der milliardenschweren Entschädigungsfälle Lehman Brothers Deutschland und Maple Bank die Finanzkraft des Sicherungsfonds für die wirklich schutzbedürftigen Kunden stärken und auf diese konzentrieren. Die öffentliche Hand gehöre ebenso wie etwa ein Teil der Wertpapierunternehmen nicht zum Kreis der Schutzbedürftigen, weil dort Profis die Anlageentscheidungen träfen und das Risiko einschätzen könnten.
Details will der Bankenverband am heutigen Freitag mitteilen. Der Vorstandsbeschluss bedarf noch der Zustimmung der Delegiertenversammlung, die am 5. April vor dem Deutschen Bankentag zusammentritt. Wirksam werden soll die Reform schrittweise vom 1. Oktober 2017 an. Zu diesem Termin soll auch der freiwillige Schutz für Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wegfallen, während auf den Namen lautende Sparbriefe für private Kunden weiter geschützt bleiben. Von 2020 an sollen in einem weiteren Schritt Einlagen mit mehr als 18-monatiger Laufzeit aus dem Schutz herausfallen. Auch davon sollen natürliche Personen und Stiftungen ausgenommen bleiben. Bei sämtlichen Einschränkungen - also nach Kundengruppen, für bestimmte Produkte wie die erwähnten Schuldscheindarlehen und auch bezüglich der Laufzeiten - ist zudem ein Bestandsschutz für Einlagen vorgesehen, die vor dem jeweiligen Stichtag getätigt wurden.

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- Bericht Seite 5 
Börsen-Zeitung, 17.02.2017, Autor Bernd Wittkowski, Frankfurt, Nummer 34, Seite 1, 269 Wörter

URL zum Artikel:
https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2017034006&titel=Der-Staat-verliert-den-Einlagenschutz

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