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Dienstag, 14. Februar 2017

Sie ist einzuberufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies schriftlich mit der Begründung verlangen, sie wollten einen gemeinsamen Vertreter bestellen oder abberufen // die 3 SE unten aufgeführt haben bereits knapp 20 % sic!

Montag, 13. Februar 2017

Sie ist einzuberufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies schriftlich mit der Begründung verlangen, sie wollten einen gemeinsamen Vertreter bestellen oder abberufen // die 3 SE unten aufgeführt haben bereits knapp 20 % sic!

§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung

(1) Die Gläubigerversammlung wird vom Schuldner oder von dem gemeinsamen Vertreter der Gläubiger einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, dies schriftlich mit der Begründung verlangen, sie wollten einen gemeinsamen Vertreter bestellen oder abberufen, sie wollten nach § 5 Absatz 5 Satz 2 über das Entfallen der Wirkung der Kündigung beschließen oder sie hätten ein sonstiges besonderes Interesse an der Einberufung. Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass die Gläubiger auch aus anderen Gründen die Einberufung verlangen können.
(2) Gläubiger, deren berechtigtem Verlangen nicht entsprochen worden ist, können bei Gericht beantragen, sie zu ermächtigen, die Gläubigerversammlung einzuberufen. Das Gericht kann zugleich den Vorsitzenden der Versammlung bestimmen. Auf die Ermächtigung muss in der Bekanntmachung der Einberufung hingewiesen werden.
(3) Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat oder mangels eines Sitzes im Inland das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist die Beschwerde statthaft.
(4) Der Schuldner trägt die Kosten der Gläubigerversammlung und, wenn das Gericht dem Antrag nach Absatz 2 stattgegeben hat, auch die Kosten dieses Verfahrens.

und die INDUS16 SE 246.000 EUR


zB die coins SE 490.000 EUR


man könnte fast meinen mir gefällt Carpevigo.....// EMB Consulting SE hält jetzt 581.000 Carpevigo AG (der Aufbau weiterer Positionen erfolgt zu dem Zweck z.B. mich als gem. Vertreter einzusetzen....d.h. Wagner muss weg....) // damit kein Irrtum aufkommt...weitere Gesellschaften halten weitere substanzielle Positionen....


was eine Performance.....in 2 Jahren um 600% gestiegen !! // da sieht man wie lukrativ das Engagement in gerade restrukturierten Sovereigns ist....


noch 25 Tage bis zur mündlichen Verhandlung der 3 Anfechtungsklagen

und einer Nebenintervention am Do 9.3.2017 beim LG München II (Denisstr 3) um 11 Uhr...

öffentlich ihr seid herzlich eingeladen....

0151 461 9 56 56

rolfjkoch@web.de

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