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Rettungsschirm
Der ESM hat mit Europa angeblich nichts zu tun
Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher
Vertrag, "der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde". Deshalb lehnt
sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte
ab. Von Günther Lachmann
In der Bewertung der europäischen Finanzkrise
und den Milliarden schweren Hilfszahlungen für überschuldete Staaten
gibt es tief greifende Meinungsverschiedenheiten zwischen der
Bundesregierung und den Bundesländern. Das geht aus einer noch
unveröffentlichten Stellungnahme der Bundesregierung auf die Beschlüsse
des Bundesrates vom 11. Mai 2012 hervor.
In der "elektronischen Vorabfassung"
vom 16. Mai 2012 erteilt die Regierung den Forderungen der Länder nach
weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechten im Sinne des
Grundgesetzes beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine
schroffe Absage.
Damit entbrennt zwischen den
Ländern und dem Bund ein Konflikt über die Aufgabe demokratischer
Rechte des Nationalstaates zugunsten einer mit weitgehenden Befugnissen
ausgestatteten neuen europäischen Finanzbehörde.
Bundesländer fordern Mitspracherecht
Die Bundesländer
betrachten den ESM als ein Vorhaben der Europäischen Union und wollen
ihn innenpolitisch auch als ein solches bewertet wissen. Demnach fiele
der zwischen den 17 Euro-Staaten zu schließende ESM-Vertrag unter
Artikel 23 des Grundgesetzes.
Darin ist die
Mitwirkung der Bundesrepublik an der Entwicklung der Europäischen Union
geregelt. Wörtlich heißt es in Artikel 23, Absatz 2: "In Angelegenheiten
der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die
Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat
umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten."
In seiner
Stellungnahme vom 11. Mai kritisiert der Bundesrat das Vorgehen der
Bundesregierung in wesentlichen Punkten. So bemängeln die Länder, dass
"wesentliche Aspekte zur Umsetzung des Fiskalpaktes", der die Einführung
einer europäischen Schuldenbremse vorsieht, noch nicht bekannt seien.
Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die in
Artikel 23 verbrieften Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte der Länder
auch beim ESM einzuräumen.
Die sich aus Artikel
23 ergebende Rechte seien "im weiteren Verfahren zu beachten", schreiben
die Länder. Daraus folgern sie: "Zukünftige Änderungen des
ESM-Vertrages wie auch die Nutzung der vertragsimmanenten
Änderungsklauseln zum Stammkapital des ESM und zu den Arten der
Finanzhilfeinstrumente bedürfen der Zustimmung des Bundesrates."
Einwände und Stellungnahmen berücksichtigen
In Ziffer 9 ihrer
Stellungnahme erläutern die Länder dann, wie sie sich das weitere
Vorgehen konkret vorstellen. Sie seien der Auffassung, dass der
ESM-Vertrag nur unter Wahrung der "Mitwirkungsrechte aus Artikel 23 des
Grundgesetzes und den entsprechenden Zusammenarbeitsgesetzen in
EU-Angelegenheiten" vollzogen werden könne. Der Bundesrat fordert
unmissverständlich "eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum
jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über die beabsichtigten
Entscheidungen des ESM (z.B. Gewährung von Finanzhilfen) und die
Entwicklung in den unterstützten Staaten, damit der Bundesrat hierzu im
Einzelfall Stellung nehmen kann. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche
Regelung dieses Informationsrechtes."
Darüber hinaus
müsse die Bundesregierung mögliche Einwände und Stellungnahmen der
Länder im Zusammenhang mit den über den ESM abgewickelten Hilfszahlungen
an Länder wie Griechenland, Portugal oder Spanien berücksichtigen.
Typisch Merkel...scheiß auf den Rechtsstaat, das Recht bin Ich (Merkel).
AntwortenLöschenDagegen wird auch noch heftig geklagt!