Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 30. Mai 2012

Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, "der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde". Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab. // ich fass es nicht....was soll denn das.....das E steht doch wohl für Europa oder etwa für Extern....

11:48

Rettungsschirm

Der ESM hat mit Europa angeblich nichts zu tun

Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, "der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde". Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab. Von Günther Lachmann
EU-Schirm vor Europaparlament in Brüssel
© dpa Ist der permanente Rettungsschirm ein EU-Vorhaben oder ein völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der EU? Darüber gehen bei Bundesregierung und Bundesrat die Meinungen auseinander
In der Bewertung der europäischen Finanzkrise und den Milliarden schweren Hilfszahlungen für überschuldete Staaten gibt es tief greifende Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Stellungnahme der Bundesregierung auf die Beschlüsse des Bundesrates vom 11. Mai 2012 hervor.
In der "elektronischen Vorabfassung" vom 16. Mai 2012 erteilt die Regierung den Forderungen der Länder nach weitgehenden Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechten im Sinne des Grundgesetzes beim Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) eine schroffe Absage.


Damit entbrennt zwischen den Ländern und dem Bund ein Konflikt über die Aufgabe demokratischer Rechte des Nationalstaates zugunsten einer mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten neuen europäischen Finanzbehörde.

Bundesländer fordern Mitspracherecht

Die Bundesländer betrachten den ESM als ein Vorhaben der Europäischen Union und wollen ihn innenpolitisch auch als ein solches bewertet wissen. Demnach fiele der zwischen den 17 Euro-Staaten zu schließende ESM-Vertrag unter Artikel 23 des Grundgesetzes.
Darin ist die Mitwirkung der Bundesrepublik an der Entwicklung der Europäischen Union geregelt. Wörtlich heißt es in Artikel 23, Absatz 2: "In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung  hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten."
In seiner Stellungnahme vom 11. Mai kritisiert der Bundesrat das Vorgehen der Bundesregierung in wesentlichen Punkten. So bemängeln die Länder, dass "wesentliche Aspekte zur Umsetzung des Fiskalpaktes", der die Einführung einer europäischen Schuldenbremse vorsieht, noch nicht bekannt seien. Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die in Artikel 23 verbrieften Mitsprache- und Mitgestaltungsrechte der Länder auch beim ESM einzuräumen.
Die sich aus Artikel 23 ergebende Rechte seien "im weiteren Verfahren zu beachten", schreiben die Länder. Daraus folgern sie: "Zukünftige Änderungen des ESM-Vertrages wie auch die Nutzung der vertragsimmanenten Änderungsklauseln zum Stammkapital des ESM und zu den Arten der Finanzhilfeinstrumente bedürfen der Zustimmung des Bundesrates."

Einwände und Stellungnahmen berücksichtigen

In Ziffer 9 ihrer Stellungnahme erläutern die Länder dann, wie sie sich das weitere Vorgehen konkret vorstellen. Sie seien der Auffassung, dass der ESM-Vertrag nur unter Wahrung der "Mitwirkungsrechte aus Artikel 23 des Grundgesetzes und den entsprechenden Zusammenarbeitsgesetzen in EU-Angelegenheiten" vollzogen werden könne. Der Bundesrat fordert unmissverständlich "eine umfassende und fortlaufende Unterrichtung zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt über die beabsichtigten Entscheidungen des ESM (z.B. Gewährung von Finanzhilfen) und die Entwicklung in den unterstützten Staaten, damit der Bundesrat hierzu im Einzelfall Stellung nehmen kann. Der Bundesrat fordert eine gesetzliche Regelung dieses Informationsrechtes."
Darüber hinaus müsse die Bundesregierung mögliche Einwände und Stellungnahmen der Länder im Zusammenhang mit den über den ESM abgewickelten Hilfszahlungen an Länder wie Griechenland, Portugal oder Spanien berücksichtigen.

1 Kommentar:

  1. Typisch Merkel...scheiß auf den Rechtsstaat, das Recht bin Ich (Merkel).

    Dagegen wird auch noch heftig geklagt!

    AntwortenLöschen