Die Einreichungsnummer ist 3241 vom
23.05.2012.
Der eigentlich belastende Regierungsakt ist der
Beschluss des Kabinetts vom 9. Maerz 2012. Dieser vollendet den
Zwangsumtausch.
Somit laeuft die Frist erst am 08.06.2012
ab.
Wenn wir einige Interessenten haben, koennen
wir eine zusaetzliche Klageschrift einreichen.
Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende
benennen:
1) Verstoss gegen die
Eigentumsgarantie (Art. 17 Gr. Vef)
2) Verstoss gegen Art. 1 Zusatzprotokoll
EMRK (Schutz des Vermoegens)
3) Vesrtoss gegen die Privatautonomie und die
Vertragsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 gr Verf)
willkuerliche
rueckwirkende Aenderung, per Gesetz, einer
privatrechtlichen Vertragsbeziehung
4) Verstoss gegen das Rechtsstaatsgebot (Art.
25 gr Verf)
(Rechtssicherheit,
Schutz des schuetzwuerdigen Vertrauens der Anleger)
5) Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz
(Art. 3 gr Verf , Art. 18 und 63 Vertrag ueber die Arbeitsweise der EU Art 14
EMRK)
verbotene
Gleichbehandlung von ungleichen Faellen (Bondsinhaber,die den Tausch nicht
zugestimmt haben, werden gleichbehandelt mit denjenigen, die
den
Tausch akzeptiert
haben)
verbotene
Ungleichbehanldung gleicher Faelle (EZB und Notenbanken wurden vom
Zwangsumtausch ausgeschlossen).
Verstoss gegen das
Prinzip der Waffengleichheit
(der Staat hat in ein
privatrechtliches Vertragsverhaeltnis, in dem er selbst Vertragpartner und
Schuldner ist, ruckwirkend per Gesetz eingegriffen und einseitig zu
s zu seinem Gunsten gestaltet)
6) Verstoss gegen das Recht auf faires
Verfahren (Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs 1 gr Verf).
Der Staat hat eine
privatrechtliche Streitigkeit, die eigentlich den Zivilgerichten ueberlassen
ist, per Gesetz inhaltlch geaendert und auf sie eingewirkt und damit
die Vertragspartner vor vollendeten
Tatsachen gebracht und quasi den gesetzlichen Richter entzogen
7) Verstoss gegen das
Investitionschutzabkommen zwischen Grichenland und Deutschland (Gesetz Nr 4180
vom 1961).
näheres:
rolfjkoch@web.de
Tel 06151 14 77 94
Genau das gleiche wie bei der Sdk, haben auch den gleichen Anwalt bzw. Anwälte!
AntwortenLöschenAber nach deren Information war Ende Mai "Stichtag".
AntwortenLöschenDer sehr gut deutsch sprechende griechische Anwalt macht noch eine zweite Sammelklage (max. 50 Personen) zum nächsten Stichtag 07.06.2012.
LöschenZitat: "Der eigentlich belastende Verwaltungsakt, der den Zwangsumtausch herbeigefuehrt hat, ist am 9 Maerz erlassen. Also haben wir bis zum 7 Juni eine 90 Tage Frist."
In Griechenland lebende Personen hatten übrigens nur jeweils 60 Tage Frist. Laut http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/anleihentausch-griechische-rentner-leiden-unter-schuldenschnitt/6552444.html haben zum ersten Termin 24.04.12 schon 7.000 von 11.000 geklagt und laut dem griechischen Anwalt haben dann nochmal sehr viele gegen den Beschluss vom 9.März geklagt. Also dürfte fast jeder betroffene Grieche und die ganzen Verbände, Pensionkassen usw. geklagt haben. Dies finde ich sehr interessant bezüglich der Aussage von Samaras, dass er einen Weg kennt, die zwangsgeCACten zu entschädigen. Nichtgriechen sind anscheindend sehr wenige dabei; in Deutschland wird auch keine "Werbung" für diese Klage vor dem Symvoulio tis Epikratias (das Handelsblatt hat fälschlicherweise Areopag geschrieben) gemacht, so wie das in Griechenland der Fall war. Es würde also nicht allzuviel Geld an Ausländer fließen, wenn alle Klagenden entschädigt würden.
Es wird nur einen dreistelligen Betrag kosten, wenn sich noch ein paar Mitkläger finden, daher werde ich es wohl riskieren.