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Freitag, 25. Mai 2012

Wenn die Bundesregierung uns schon (aus übergeordneten Gründen ?) nicht helfen will...beim obersten verwaltungsgericht in Athen ist noch kurze Zeit ein Fenster offen....

Ich selbst bin bei einer solchen "Sammelklage" vs GRI beim obersten Verwaltungsgericht dabei. Wer Interesse hat....kurze mail ( rolfjkoch@web.de ) oder Anruf ( tel 06151 4 77 94 ).

Das Zeitfenster ist klein.....

ein Kommentar:

Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende be..." hinterlassen:

Der sehr gut deutsch sprechende griechische Anwalt macht noch eine zweite Sammelklage (max. 50 Personen) zum nächsten Stichtag 07.06.2012.
Zitat: "Der eigentlich belastende Verwaltungsakt, der den Zwangsumtausch herbeigefuehrt hat, ist am 9 Maerz erlassen. Also haben wir bis zum 7 Juni eine 90 Tage Frist."

In Griechenland lebende Personen hatten übrigens nur jeweils 60 Tage Frist. Laut http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/anleihentausch-griechische-rentner-leiden-unter-schuldenschnitt/6552444.html haben zum ersten Termin 24.04.12 schon 7.000 von 11.000 geklagt und laut dem griechischen Anwalt haben dann nochmal sehr viele gegen den Beschluss vom 9.März geklagt. Also dürfte fast jeder betroffene Grieche und die ganzen Verbände, Pensionkassen usw. geklagt haben. Dies finde ich sehr interessant bezüglich der Aussage von Samaras, dass er einen Weg kennt, die zwangsgeCACten zu entschädigen. Nichtgriechen sind anscheindend sehr wenige dabei; in Deutschland wird auch keine "Werbung" für diese Klage vor dem Symvoulio tis Epikratias (das Handelsblatt hat fälschlicherweise Areopag geschrieben) gemacht, so wie das in Griechenland der Fall war. Es würde also nicht allzuviel Geld an Ausländer fließen, wenn alle Klagenden entschädigt würden.

Es wird nur einen dreistelligen Betrag kosten, wenn sich noch ein paar Mitkläger finden, daher werde ich es wohl riskieren.

7 Kommentare:

  1. Wenn das Gesetz für unwirksam erklärt wird, gilt dies natürlich für alle geCACten.

    Genauso verhält es sich mit Samaras angeblichen Entschädigungen... Anders lässt sich das rechtlich eh nicht halten!

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  2. Ist das die selbe Klage wie von SdK? SdK hat vorgestern eine Klage vor dem griechischem Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese Klage richtet sich direkt gegen die Regierungsbeschlüsse vom 8. März 2012, welche den Zwangsumtausch auch derjenigen vorsehen, die nicht angedient hatten." SdK hofft, dadurch so schnell wie möglich zum Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte zu kommen. Die Klage kostet 600 €.

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    1. Die Klage ist identisch. Ist ja auch gleicher Anwalt...

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  3. eder, der in Griechenland klagen will, sollte sich darüber im klaren sein, dass eine BIT Klage damit für immer ausgeschlossen ist!
    Deshalb gut überlegen!

    Es wird sehr wahrscheinlich eine BIT Sammelklage geben.

    Sollte in Gr das Gesetz als verfassungswidrig erklärt werden, gilt dies selbstverständlich für alle geCACten! Wie sollte das auch sonst gehen? Alles andere ist Unsinn!

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  4. Wie sähe es denn aus, falls ein BIT-VErfahren positiv entschieden würde??
    Gilt dann die Staatsimmunität weiterhin?
    Den "diplomatischen Schutz" will unser Heimatland ja nicht gewähren, und der Grundsatz der Staatenimmunität gegen Vollstreckungsmittel gilt ja weiterhin.
    Gilt Art 15 der ICSID-Model Clause? (http://icsid.worldbank.org/ICSID/StaticFiles/model-clauses-en/15.htm)
    Aufsatz dazu: http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/recht/icsid_verfahren.pdf Seite 21

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  5. Ein ICSID Urteil wirkt weltweit und innerstaatlich in Gr. ohne Berufungsmöglichkeit.

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  6. können wir den ein ICSID-Verfahren anrufen/auslösen ?

    Das BIT GRI-DE ist von 1961/63 und die ICSID Übereinkunft von 1965 oder so...

    hast du detaillierte Kenntnisse/Erfahrungen/Einschätzungen ?

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