Ich selbst bin bei einer solchen "Sammelklage" vs GRI beim obersten Verwaltungsgericht dabei. Wer Interesse hat....kurze mail ( rolfjkoch@web.de ) oder Anruf ( tel 06151 4 77 94 ).
Das Zeitfenster ist klein.....
ein Kommentar:
Anonym hat einen neuen Kommentar zu Ihrem Post "Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende be..." hinterlassen:
Der sehr gut deutsch sprechende griechische Anwalt macht noch eine
zweite Sammelklage (max. 50 Personen) zum nächsten Stichtag 07.06.2012.
Zitat:
"Der eigentlich belastende Verwaltungsakt, der den Zwangsumtausch
herbeigefuehrt hat, ist am 9 Maerz erlassen. Also haben wir bis zum 7
Juni eine 90 Tage Frist."
In Griechenland lebende Personen hatten übrigens nur jeweils 60 Tage Frist. Laut http://www.handelsblatt.com/finanzen/boerse-maerkte/anlagestrategie/anleihentausch-griechische-rentner-leiden-unter-schuldenschnitt/6552444.html
haben zum ersten Termin 24.04.12 schon 7.000 von 11.000 geklagt und
laut dem griechischen Anwalt haben dann nochmal sehr viele gegen den
Beschluss vom 9.März geklagt. Also dürfte fast jeder betroffene Grieche
und die ganzen Verbände, Pensionkassen usw. geklagt haben. Dies finde
ich sehr interessant bezüglich der Aussage von Samaras, dass er einen
Weg kennt, die zwangsgeCACten zu entschädigen. Nichtgriechen sind
anscheindend sehr wenige dabei; in Deutschland wird auch keine "Werbung"
für diese Klage vor dem Symvoulio tis Epikratias (das Handelsblatt hat
fälschlicherweise Areopag geschrieben) gemacht, so wie das in
Griechenland der Fall war. Es würde also nicht allzuviel Geld an
Ausländer fließen, wenn alle Klagenden entschädigt würden.
Es wird nur einen dreistelligen Betrag kosten, wenn sich noch ein paar Mitkläger finden, daher werde ich es wohl riskieren.
Wenn das Gesetz für unwirksam erklärt wird, gilt dies natürlich für alle geCACten.
AntwortenLöschenGenauso verhält es sich mit Samaras angeblichen Entschädigungen... Anders lässt sich das rechtlich eh nicht halten!
Ist das die selbe Klage wie von SdK? SdK hat vorgestern eine Klage vor dem griechischem Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Diese Klage richtet sich direkt gegen die Regierungsbeschlüsse vom 8. März 2012, welche den Zwangsumtausch auch derjenigen vorsehen, die nicht angedient hatten." SdK hofft, dadurch so schnell wie möglich zum Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte zu kommen. Die Klage kostet 600 €.
AntwortenLöschenDie Klage ist identisch. Ist ja auch gleicher Anwalt...
Löscheneder, der in Griechenland klagen will, sollte sich darüber im klaren sein, dass eine BIT Klage damit für immer ausgeschlossen ist!
AntwortenLöschenDeshalb gut überlegen!
Es wird sehr wahrscheinlich eine BIT Sammelklage geben.
Sollte in Gr das Gesetz als verfassungswidrig erklärt werden, gilt dies selbstverständlich für alle geCACten! Wie sollte das auch sonst gehen? Alles andere ist Unsinn!
Wie sähe es denn aus, falls ein BIT-VErfahren positiv entschieden würde??
AntwortenLöschenGilt dann die Staatsimmunität weiterhin?
Den "diplomatischen Schutz" will unser Heimatland ja nicht gewähren, und der Grundsatz der Staatenimmunität gegen Vollstreckungsmittel gilt ja weiterhin.
Gilt Art 15 der ICSID-Model Clause? (http://icsid.worldbank.org/ICSID/StaticFiles/model-clauses-en/15.htm)
Aufsatz dazu: http://www.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/recht/icsid_verfahren.pdf Seite 21
Ein ICSID Urteil wirkt weltweit und innerstaatlich in Gr. ohne Berufungsmöglichkeit.
AntwortenLöschenkönnen wir den ein ICSID-Verfahren anrufen/auslösen ?
AntwortenLöschenDas BIT GRI-DE ist von 1961/63 und die ICSID Übereinkunft von 1965 oder so...
hast du detaillierte Kenntnisse/Erfahrungen/Einschätzungen ?