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Samstag, 26. Mai 2012

nur noch wenige Tage Frist zur Einreichung einer Anfechtungsklage inAthen vorm obersten Verwaltungsgericht (Symvoulio tis Epikratias) ....

   
Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende benennen: // die heute eingereichte Klage

Die Einreichungsnummer ist 3241 vom 23.05.2012.

Der eigentlich belastende Regierungsakt ist der Beschluss des Kabinetts vom 9. Maerz 2012. Dieser vollendet den Zwangsumtausch.
Somit laeuft die Frist erst am 08.06.2012 ab.
Wenn wir einige Interessenten haben, koennen wir eine zusaetzliche Klageschrift einreichen.

Ganz kurz kann ich Ihnen die Anfechtungsgruende benennen:

1)  Verstoss gegen die Eigentumsgarantie (Art. 17 Gr. Vef)

2)  Verstoss gegen Art. 1 Zusatzprotokoll EMRK (Schutz des Vermoegens)

3)  Vesrtoss gegen die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 gr Verf)
     willkuerliche rueckwirkende Aenderung, per Gesetz, einer privatrechtlichen Vertragsbeziehung

4)  Verstoss gegen das Rechtsstaatsgebot (Art. 25 gr Verf)
     (Rechtssicherheit, Schutz des schuetzwuerdigen Vertrauens der Anleger)

5)  Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 gr Verf , Art. 18 und 63 Vertrag ueber die Arbeitsweise der EU Art 14 EMRK)
     verbotene Gleichbehandlung von ungleichen Faellen (Bondsinhaber,die den Tausch nicht zugestimmt haben, werden gleichbehandelt mit denjenigen, die den
     Tausch akzeptiert haben)
     verbotene Ungleichbehanldung gleicher Faelle (EZB und Notenbanken wurden vom Zwangsumtausch ausgeschlossen).
     Verstoss gegen das Prinzip der Waffengleichheit
     (der Staat hat in ein privatrechtliches Vertragsverhaeltnis, in dem er selbst Vertragpartner und Schuldner ist, ruckwirkend per Gesetz eingegriffen und einseitig zu  s      zu seinem Gunsten gestaltet)

6)  Verstoss gegen das Recht auf faires Verfahren (Art. 6 EMRK und Art. 20 Abs 1 gr Verf).
     Der Staat hat eine privatrechtliche Streitigkeit, die eigentlich den Zivilgerichten ueberlassen ist, per Gesetz inhaltlch geaendert und auf sie eingewirkt und damit die         Vertragspartner vor vollendeten Tatsachen gebracht und quasi den gesetzlichen Richter entzogen

7)  Verstoss gegen das Investitionschutzabkommen zwischen Grichenland und Deutschland (Gesetz Nr 4180 vom 1961).

näheres:

rolfjkoch@web.de
Tel 06151 14 77 94



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2 Kommentare:

  1. Die erste Klage musste unbedingt noch am 23.Mai eingereicht werden aufgrund des Gesetzes vom 24.Februar.

    23.Mai = 144
    24.Februar = 55
    ---------------
    89 Tage

    Also 89 Tage Differenz.

    9.März = 69
    8.Juni = 160
    ------------
    91 Tage

    Da passt war nicht. Der 8.Juni ist zu spät.

    http://www.kalender-365.eu/tag-nummern/2012.html

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    1. Der griechische Anwalt hat mir eben folgendes geantwortet:

      Vielen Dank fuer Ihren Hinweis.
      Bei der ersten Klage wollte ich aus Sicherheitsgruenden die Klage am 23 Mai
      einreichen, weil ich am naechsten Morgen (24.05.2012) einen Gerichtstermin
      hatte.
      Der 90 Tag ist der 7 Juni.

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