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Freitag, 25. Mai 2012

u.a. um den € stabil zu halten will das BMWi das BIT nicht antriggern....


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DATUM Berlin, 22. Mai 2012


Sehr geehrter Herr Koch,
vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom
17.03.2012 und 21.03.2012, mit dem Sie auf Ihre Situation als Anleger in Griechenland-
Anleihen hinweisen.
Vor dem Hintergrund der verschlechterten Lage in Griechenland lag der mit Gläubigermehrheit
beschlossene Umtausch von Griechenland-Anleihen im Interesse der Stabilität der Eurozone und
der Gläubigergemeinschaft.
Die Einzelheiten des Umschuldungsprozesses wurden maßgeblich von dem Schuldner, also der
griechischen Regierung, gestaltet. Unterstützt wurde die griechische Regierung dabei von Vertre-
tem der Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Währungsfonds und der
Europäischen Zentralbank.
Der mit dem Umtausch verbundene Schuldenschnitt war eine unabdingbare Voraussetzung, um
eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands zu verhindern. Dies entspricht auch der einhelligen
Meinung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank, des Internationalen
Währungsfonds und der Mitgliedstaaten der Eurozone. Die Folgen einer ungeordneten Insolvenz
wären im Ernstfall ein Totalverlust auch Ihrer Anlage sowie kaum quantifizierbare Ansteckungseffekte
für den Rest der Eurozone gewesen, die neben viele Anleger und auch die europäischen
Steuerzahler insgesamt erheblich belastet hätten. Mit dem Umtausch haben alle Anleiheninhaber
(Kleinanleger und institutioneile Investoren) die Chance, diesen Total Verlust zu vermeiden.
Angesichts der breit gefächerten und in Übereinstimmung mit den EU Institutionen ergriffenen
Maßnahmen und damit verfolgten Zielen bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir an dieser
Strategie festhalten wollen. Ihrer Bitte, dass die Bundesregierung gestützt auf den deutsch-griechischen
Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) ein internationales Schiedsgericht anruft,
können wir nicht entsprechen.
Bei der Entscheidung, ob ein solches Verfahren eingeleitet wird, hat die Bundesregierung neben
den Grundrechten der Betroffenen die außenpolitischen Interessen und die Zweckmäßigkeit des
Verfahrens zu würdigen. Entscheidend ist für die Bundesregierung das außenpolitische Interesse,
die Währung in der Eurozone stabil zu halten. Die Umschuldung Griechenlands ist als geeignete
Maßnahme zur Stabilisierung Griechenlands und der Eurozone anzusehen. Die Währungsstabilität
in der Eurozone ist ein wesentliches Ziel deutscher Wirtschafts- und Finanzpolitik. Es würde
den politischen und institutionellen Bemühungen zur Stabilisierung des Euro entgegenlaufen,
wenn die Bundesregierung nunmehr Verluste deutscher Anleiheinhaber vor ein internationales
Schiedsgericht brächte.
Mit freundlichen Grüßen

2 Kommentare:

  1. Eigentlich nichts neues...

    Die Antragsteller müssten nun allerdings einen offiziellen Bescheid bekommen haben. Da wird wohl das selbe drinnen stehen. Allerdings ist der dann rechtsmittelfähig.
    Das müssen wir nun mal ausdiskutieren...
    Danach könnten sodann die Nächsten einen überarbeiteten Antrag stellen!!!

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    1. Einen behördlichen Bescheid gibt es nicht!
      Alle kriegen den selben Mist zugestellt...

      Ist aber lestlich auch egal, da wir selber klagen können!

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