Eigentlich ist der an sich belastende Verwaltungsakt der
Kabinettsbeschluss vom 9 Maerz, der den Zwangsumtausch herbeiguehrt hat.
Also koennten wir bis zum 7 Juni warten, bis mehrere Klaeger auftreten, damit die Kosten aufgeteilt werden.
Im Ausland wohnhafte Klaeger haben 90 Tage Frist fuer die Erhebung der Anfechtungsklage.
bei Interesse mail mit Koordinaten (Adresse, Summe im Feuer) an rolfjkoch@web.de
tel 06151 14 77 94
Die Sdk klagt schon in dieser Richtung.
AntwortenLöschenBIT Gutachten noch in Arbeit...