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Sonntag, 3. März 2013
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen darüber beantragt, den deutsch-griechischen IFV nicht anzuwenden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Bundesministerium
für Wirtschaft
und Technologie
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internet www.bmwi.de
von MR’in Dr. Krumpholz
TEL +49 3018615 7520
fax +49 3018615 5378
e-mail ursina.krumpholz@bmwi.bund.de
az V C 3 -684100/7
datum Berlin, 21. Februar 2013
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20.06.2012 zum Schuldenschnitt
in Griechenland
Sehr geehrter Herr nn,
mit Ihrem Schreiben vom 20. Juni 2012 hatten Sie u.a. die Offenlegung von
Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und
dem Bundesministerium der Finanzen darüber beantragt, den deutsch-griechischen IFV
nicht anzuwenden. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie grundsätzlich
einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Zu ihrem Antrag sind Unterlagen vorhanden, die die Abstimmung eines
Musterantwortschreibens zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie und dem Bundesministerium der Finanzen zum Gegenstand haben.
Inzwischen wurde geprüft, ob bzw. in welchem Umfang diese nach dem IFG offen
gelegt werden können. Unter anderem enthalten die Unterlagen personenbezogene
Daten Dritter (Name, Anschrift, Höhe des in griechischen Staatsanleihen angelegten
Geldbetrages), die wie Sie die Bundesrepublik Deutschland zur Einleitung eines
Schiedsverfahrens gegen Griechenland aufgefordert haben.
Gemäß §§ 5 und 8 IFG müssen diese Dritten beteiligt werden um sich äußern zu
können, ob sie der Offenlegung ihrer personenbezogenen Daten Ihnen gegenüber
widersprechen. Den Dritten ist dabei zur Stellungnahme ein Monat Zeit zu geben
Alternativ besteht bei Ihrer Zustimmung die Möglichkeit, Ihnen, soweit Kerne anderen
Ausschlussgründe nach dem IFG vorliegen. Zugang zu den vorhandenen Unterlagen
Linte» Ausschluss der personenbezogenen Daten der Dritten /u gewahren Diese
wurden in diesem Fall geschwärzt werden. Dadurch wäre eine Drittbeteiligung
entbehrlich.
Sofern Sie Ihr Einverständnis nicht erteilen, wurden wir den betroffenen Dritten
Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Würden diese dabei einer Offenlegung ihrer
personenbezogenen Daten widersprechen, so wären diese aller Voraussicht nach
ebenfalls zu schwarzen
Ihr Verzicht auf eine Drittbeteiligung würde zu einer Beschleunigung des Verfahrens
und einer Verringerung des Verwaltungsaufwands fuhren, was auch zu einer
Reduzierung der Gebühren fuhrt, die. im f alle einer positiven Bescheidung von Ihnen
nach dem IFG zu tragen sind Bei dieser Gelegenheit weise ich darauf hin. dass für die
Bearbeitung Ihres Antrags nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach
dem IFG, je nach Bearbeitungsaufwand, eine Gebühr zwischen 15 und 500 Turo
erhoben werden kann.
Bitte teilen Sie mir - gerne auch per Mail - mit ob Sie mit einer Schwärzung der
personenbezogenen Daten Dritter (Name, Anschuft, Höhe des in griechischen
Staatsanleihen angelegten Geldbetrages) einverstanden sind Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Vom 20.6.2012 (Tag des Antrages) und einer unkomplizierten Antwort vom 21.2.2013.....das sind...ich kanns kaum im Kopf ausrechnen....wohl 8 Monate und ein Tag.....
das ist schon grell !!!
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Das ist Realsatire.
AntwortenLöschenDas zeigt deutlich wohin uns der EU-Regulierungswahn führt - zu immer aufgeblähteren Staats- und Rechtsapparaten, wo eigentlich einfache Sachverhalte zu komplexen Verwaltungsvorgängen aufgeblasen werden.
8 Monate für einen solchen Vorgang, und davon gibt es zigtausende am Tag!
Was am Ende dabei auf der Strecke bleibt ist das Recht des Bürgers, weil man z.B. allein für eine rechtsverbindliche Klagezustellung an die Republik Griechenland (ein eigentlich simpler Vorgang) ein halbes Jahr braucht.
Irgendwann wird die bundesdeutsche Justiz so nicht mehr arbeitsfähig sein - eine hervorragende Spielwiese für Kriminelle und Rechtsbeuger, da man hier einfach auf Zeit spielen kann.
(Aldy)
Ein Grund mehr vorm ICSID zu klagen.(-
LöschenWird auch viel billiger als mind. 2 Instanzen in DE vorzulegen und dann doch vorm EuGH zu scheitern...