Draghi fordert Ausnahmen für Gläubiger bei Bankenrettung
Mailand/Berlin (Reuters) - EZB-Präsident Mario Draghi hat sich für Ausnahmen bei der Gläubigerhaftung im Falle einer Rettung notleidender Banken ausgesprochen.
Sei ein Geldhaus überlebensfähig, sollte es möglich sein, das Institut zu unterstützen, ohne dass nachrangige Gläubiger gleich zur Kasse gebeten würden, schrieb Draghi in einem Brief von Ende Juli an EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia, den Reuters am Wochenende einsehen konnte. "Die strukturelle Beschneidung des untergeordneten Schuldenmarktes könnte zu einer Investorenflucht aus dem europäischen Bankenmarkt führen, die die Bankenfinanzierung weiter behindern würde."
Seit August gelten in der Europäischen Union neue Regeln für strauchelnde Banken. Sie dienen dem Ziel, die Lasten der Restrukturierung von den Schultern des Steuerzahlers auf die Aktionäre und nachrangigen Gläubiger zu verlagern. In der Finanzkrise hatten die milliardenschweren Bankenhilfen durch den Steuerzahler für großen Unmut in der Bevölkerung gesorgt.
Ein Kommissionssprecher zeigte sich kompromissbereit. Es gebe in den Richtlinien genügend Raum für Ausnahmen, wenn es der Finanzstabilität diene oder es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. Draghi nannte in seinem Schreiben dafür beispielsweise den Fall, dass ein Geldhaus über ein überlebensfähiges Geschäftsmodell verfügt, das Kapital über der Minimalgrenze liegt, aber die Aufseher nach den Stresstests trotzdem eine Stärkung der Finanzdecke verlangen. Dann sollte die Bank Draghi zufolge Hilfen erhalten, ohne dass die nachrangigen Gläubiger geschädigt werden.
Die EZB soll im kommenden Jahr die Aufsicht über die Finanzinstitute in der Euro-Zone von den nationalen Regulierungsbehörden übernehmen. Dies ist ein Teil der geplanten Bankenunion. Bevor dies geschieht, stehen allerdings noch Stresstests an.
Die Zeitung "La Repubblica" berichtete ebenfalls von einem Brief Draghis an die Kommission, der allerdings erst im vergangenen Monat verfasst worden sei. Der Zeitung zufolge fordert Draghi in dem Schriftstück, nachrangige Gläubiger komplett von Verlusten zu verschonen, solange die europaweite Bankenunion noch nicht voll in Kraft getreten ist. Die sogenannten "Bail-In"-Klauseln zur Beteiligung von Anleihe-Gläubigern sollen bislang 2018 in Kraft treten. Laut "Spiegel" könnte es aber bereits eher dazu kommen. Bank-Gläubiger sollen schon von 2016 an bei der Pleite eines Kreditinstituts zumindest einen Teil ihres Geldes verlieren, wie das Magazin unter Berufung auf einen Vorschlag des Chefs der Euro-Arbeitsgruppe, Thomas Wieser, berichtete.
© Thomson Reuters 2013 Alle Rechte vorbehalten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen