Rechtsanwälte kritisieren «Zermürbungstaktik»
Banken spielen bei Retrozessionen auf Zeit
Börsen & Märkte Dossier: Börsen und Märkte auf der Achterbahn
Laut Rechtsanwälten schlagen Versuche von Kunden, bei den Banken die Rückzahlung von Retrozessionen einzufordern, meist fehl – trotz einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichts. Laut Bankenvertretern gibt es aber gütliche Einigungen.
Werner Grundlehner, Michael Ferber
Knapp ein Jahr nach dem Retrozessionen-Urteil des Bundesgerichts spielen die meisten Schweizer Banken weiter auf Zeit. Das Bundesgericht hatte Ende Oktober 2012 entschieden, dass Finanzhäuser Provisionen, die sie beim Verkauf von Finanzprodukten von Anbietern erhalten haben, an Kunden mit Vermögensverwaltungsmandaten herausgeben müssen. Während sich Anwälte positionieren und das Verhalten der Banken als Verzögerungstaktik anprangern, bereiten sich Finanzhäuser zunehmend auf eine Geschäftswelt ohne Retrozessionen vor. Die meisten Institute äussern sich sehr zurückhaltend zu ihren Plänen, andere haben jedoch bereits reagiert
Ein Anwalt, der nicht namentlich genannt werden will, attestiert der UBS, die Bank habe zwar lange gebraucht, sei aber seit kurzem in der Lage, für jeden Kunden eine detaillierte Aufstellung der angefallenen Retrozession vorzulegen. Die UBS bestätigt, dass sie seit Frühsommer in der Lage sei, die angefallenen Retrozessionen je Kunde für die vergangenen fünf Jahre auszuweisen, und dies dem Kunden auch mitteile, wenn er dies verlange. Die Grossbank weise zudem seit mehreren Jahren im Depotauszug aus, in welchen Bandbreiten die Retrozessionen angefallen seien. Agiert hat auch die Migros-Bank, wobei der Umfang von Vermögensverwaltungsmandaten bei ihr im Vergleich mit grossen Konkurrenten klein ist. Die Bank habe 4 Mio. Fr. an alle 2700 betroffenen Kunden zurückbezahlt, sagte ein Sprecher der Bank.
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