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Mittwoch, 23. Oktober 2013

Das Büro Strba das für die eigenwillige These des Bestandteils von CACs im Völkerrecht besteht, besteht aus

Wolfgang Strba1
Rechtsanwalt

R. Patrick Geiger
angestelller Rechtsanwalt
Ellen Taufkirch
angestellte Rechtsanwältin

Stefan Uhlhorn1
angestettter Rechtsanwalt

FflchanwaLt für Arheitsrecht1

Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsred-it5

Das Büro Strba das für die eigenwillige These des Bestandteils von CACs im Völkerrecht besteht, besteht aus 2 Anwälten mit Fachanwaltsqualifikation für Arbeitsrecht und einmal Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht....

Ich vermisse den Fachanwalt für Völkerrecht oder wenigstens internationales Privatrecht....

aber heute muss ja jeder alles können....

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