musste ich leider löschen....kommt in kürze aber wieder....// und hier ist wieder drin....
a) Änderungen der Praxis der Bundesregierung
musste ich leider löschen....kommt in kürze aber wieder....
so jetzt kommts wieder rein !!!!
a) Änderungen der Praxis der Bundesregierung
Zunächst hat die deutsche Bundesregierung an Umschuldungen in Griechenland und Zypern
mitgewirkt, welche die zwangsweise Verkürzung („haircut“) von Anleihe- und Einlageforderungen
zur Folge hatten. Im Falle Griechenlands wurden dabei collective action clauses
rückwirkend in Anleihen eingefügt, die nach griechischem Recht begeben waren. Im Fall Zyperns
ging es um die massive Kürzung der Forderungen privater Einleger unter anderem gegen
die Bank Laiki, die sich seit dem Jahr 2012 zu 84% im Staatsbesitz befand. Die Bundesregierung
hat diese beiden Maßnahmen zwar nicht selbst vorgenommen, doch wären diese
ohne ihre Mitwirkung nicht zustande gekommen. Ihre Zustimmung war condicio sine qua non
für die staatlichen Umschuldungen. Die deutsche Regierung hat bei der Planung und Durchführung
dieser Maßnahmen offensichtlich eine zentrale Rolle gespielt. Das wäre kaum möglich
gewesen, wenn solche Umschuldungen mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen
Rechts unvereinbar wären.
aus dem Tietje-Argy-Gutachten vom 20.8.2013 S 38
musste ich leider löschen....kommt in kürze aber wieder....
so jetzt kommts wieder rein !!!!
a) Änderungen der Praxis der Bundesregierung
Zunächst hat die deutsche Bundesregierung an Umschuldungen in Griechenland und Zypern
mitgewirkt, welche die zwangsweise Verkürzung („haircut“) von Anleihe- und Einlageforderungen
zur Folge hatten. Im Falle Griechenlands wurden dabei collective action clauses
rückwirkend in Anleihen eingefügt, die nach griechischem Recht begeben waren. Im Fall Zyperns
ging es um die massive Kürzung der Forderungen privater Einleger unter anderem gegen
die Bank Laiki, die sich seit dem Jahr 2012 zu 84% im Staatsbesitz befand. Die Bundesregierung
hat diese beiden Maßnahmen zwar nicht selbst vorgenommen, doch wären diese
ohne ihre Mitwirkung nicht zustande gekommen. Ihre Zustimmung war condicio sine qua non
für die staatlichen Umschuldungen. Die deutsche Regierung hat bei der Planung und Durchführung
dieser Maßnahmen offensichtlich eine zentrale Rolle gespielt. Das wäre kaum möglich
gewesen, wenn solche Umschuldungen mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen
Rechts unvereinbar wären.
aus dem Tietje-Argy-Gutachten vom 20.8.2013 S 38
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