Solange Staatsanleihen noch nicht weltweit mit so genannten CoUective Action
Clauscs (CACs)13 ausgegeben werden — hierauf ist noch zurückzukommen —, besteht
allerdings für Einzelgläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen mit Hilfe einer innerstaatlichen
Rechtsordnung durchzusetzen. Im Fall Argentinien ist dies von besonderer
Bedeutung, da die argentinischen Staatsanleihen in Fremdwährungen durchgehend
Rechcswählldauseln enthalten, die ausländisches Recht für anwendbar erklären.
Die gegenwärtig zur Debatte stehenden Fremdwährungsverbindlichkeiten Argentiniens
sind insofern in mehr als 150 unterschiedlichen Staatsanleihen verbrieft, die in
sieben Währungen ausgestellt wurden und acht unterschiedlichen Jurisdiktionen unterliegen.
Überdies wird geschätzt, dass ca. 45% dieser Anleihen in der Hand von
hunderttausenden Einzelinvestoren sind, wobei zahlenmäßig die meisten von ihnen
aus Deutschland und Italien kommend Viele der betroffenen Einzelanleger haben
sich in Interessengemeinschaften zusammengeschlossen und versuchen einzeln oder
gemeinsam, ihre Inreressen rechtlich durchzuseraen. In Deutschland liegen diesbezüglich
erste Urteile vor.1'
S 9
Die Argentinien-Krise aus rechtlicher Sicht:
Staatsanleihen und Staateninsolvenz
Von
Christian Tietje
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