Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Samstag, 26. Oktober 2013

na ja da würde ich mal sagen wenn diese Absurdität von Tietje/Argentinien durchgehen sollte muss halt ein ausserhalb des Bundesgebietes Ansässiger (natürlich auch juristische Person) die Klage übernehmen // natürlich muss man die dortige Regel (s.u.) prüfen.....nicht forum shopping sonder "Kläger-Shopping"

Grundgesetz

   II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)   

Artikel 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Das ganze führt natürlich zu widersprüchlichen Urteilen in Ffm:
Der Deutsche (und jede andere Nationalität) fliegt vor Frankfurter Gerichten auf die Nase....aber sein Freund mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands zieht in Ffm an ihm vorbei....
(Vorausgesetzt ich habe nichts übersehen - da kein Anwalt -)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen