Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37) |
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Das ganze führt natürlich zu widersprüchlichen Urteilen in Ffm:
Der Deutsche (und jede andere Nationalität) fliegt vor Frankfurter Gerichten auf die Nase....aber sein Freund mit Wohnsitz ausserhalb Deutschlands zieht in Ffm an ihm vorbei....
(Vorausgesetzt ich habe nichts übersehen - da kein Anwalt -)
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