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Donnerstag, 2. Januar 2014

mal was Arbeitsrechtliches

Arbeitsrecht
Schwangere Schwangerschaftsvertretung muss Schwangerschaft nicht offenbaren
Die Frage nach einer Schwangerschaft muss im Bewerbungsgespräch nicht wahrheitsgemäß beantwortet und erst recht nicht ungefragt offenbart werden. Das gilt auch bei der Bewerbung einer schwangeren Schwangerschaftsvertretung. Die Anfechtung ihres Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch den Arbeitgeber scheiterte daher vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln.

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