Landgericht Augsburg
Az.: 012 0 617/13
In dem Rechtsstreit
Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg - Antragsteller -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heichele Jakob, Fasanenweg 14, 86316 Friedberg, Gz.: He-34/02/13
gegen
Koch Rolf, Zur eisernen Hand 25, 64367 Mühltal - Antragsgegner -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. nn 64295 Darmstadt, Gz.: B 142/13 Ko
wegen einstweiliger Verfügung
erlässt das Landgericht Augsburg - 1. Zivilkammer - durch die Richteriri am Landgericht Gnn
als Einzelrichterin am 26.07.2013 folgenden
Beschluss
I. Der Antrag des Antragstellers nach § 890 ZPO vom 21.05.2013 (Bl. 28 ff d.A.) wird zurückge wiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.
Gründe:
1.
Der Antragsteller beantragte die Verhängung eines Ordnungsgeldes, da der Antragsgegner nach Erlass der
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Na ja, es ist mit dir wie mit dem ebenfalls zahlungsunwilligen Schuldner Argentinien;
AntwortenLöschenEine Zwangsvollstreckung , und sei es nach 890 ZPO, ist nicht leicht.
Aber die 4 einstweiligen Verfügungen gegen dich sind trotzdem Fakt. Auch wenn du sie gerne totschweigen möchtest.