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Mittwoch, 20. August 2014

Argentinien will den Gläubigern der Staatsschuld die Verlegung der Zahlungen nach Buenos Aires anbieten. Auf diese Weise solle die Blockierung der Auszahlungen in New York umgangen werden, die der amerikanische Richter Thomas Griesa gegen Argentinien im Streit mit den Hedgefonds verhängt hat. Dies sagte Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner am Dienstagabend bei einer Fernsehansprache.

Streit mit HedgefondsArgentinien will Blockierung von Zahlungen an Gläubiger umgehen

Ein amerikanisches Gericht verhindert die Auszahlung in New York. Damit soll die Erfüllung eines Urteils zugunsten von Hedgefonds erzwungen werden. Staatschefin Kirchner will die Zahlungen nach Buenos Aires verlegen.

© DPAVergrößernArgentiniens Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner mit Wirtschaftsminister Axel Kiciloff
Argentinien will den Gläubigern der Staatsschuld die Verlegung der Zahlungen nach Buenos Aires anbieten. Auf diese Weise solle die Blockierung der Auszahlungen in New York umgangen werden, die der amerikanische Richter Thomas Griesa gegen Argentinien im Streit mit den Hedgefonds verhängt hat. Dies sagte Staatschefin Cristina Fernández de Kirchner am Dienstagabend bei einer Fernsehansprache.
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Eine entsprechende Gesetzesvorlage solle am Donnerstag dem Parlament vorgelegt werden. Den Gläubigern der Umschuldungen von 2005 und 2010 solle die Auszahlung über Treuhandkonten in Argentinien gesichert werden. Griesa hatte die Auszahlung von 539 Millionen Dollar Zinsen der Auslandsschuld blockiert, die Argentinien der Bank of New York Mellon (BNYM) am 26. Juni überwiesen hatte. Die Maßnahme war Folge des Urteils Griesas, nach dem Argentinien den klagenden amerikanische Hedgefonds NML Capital und Aurelius rund 1,65 Milliarden Dollar für den Nominalwert von Staatspapieren zahlen sollte, die nicht in die Umschuldungen eingegangen waren.
Argentinien weigert sich, den Hedgefonds mehr anzubieten, als für die 92,4 Prozent der nach der Staatspleite von 2001 umstrukturierten Auslandsschuld unter starken Abstrichen ausgehandelt worden ist. Die sogenannte RUFO-Klausel (“Rights Upon Future Offers“) würde im Fall einer Befolgung des Urteils Griesas alle Gläubiger berechtigen, dieselbe Rückzahlung des Nominalwerts der Bonds einzufordern, was für Argentinien unbezahlbar sei, argumentiert die Regierung. Die Auszahlungsvollmacht der BNYM soll zurückgenommen werden.
Die von Kirchner angekündigte Gesetzesvorlage sieht außerdem vor, dass auch den 7,6 Prozent der Gläubiger, die nicht die Umschuldungen akzeptiert hatten - unter ihnen die klagenden Hedgefonds -, auf einem Treuhandkonto der argentinischen Zentralbank Auszahlungen mit denselben Abstrichen der Umschuldung bereitgestellt werden. Argentinien hat im September eine neue Fälligkeit der umstrukturierten Auslandsschuld zu bedienen.

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