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Montag, 2. März 2015

FMA HETA Mandatsbescheid

1. HETA ASSET RESOLUTION AG Alpen-Adria-Platz 1 9020 Klagenfurt 2. Gläubiger der im Spruch erfassten berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA ASSET RESOLUTION AG BEREICH Integrierte Aufsicht GZ FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (bitte immer anführen!) E-ZUSTELLUNG: ERsB-ORDNUNGSNR. 9110020375710 WIEN, AM 01.03.2015 Mandatsbescheid Die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken, BGBl. I Nr. 98/2014 (BaSAG) ordnet infolge Vorliegens der Abwicklungsvoraussetzungen bei der HETA ASSET RESOLUTION AG, AlpenAdria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415, (in der Folge „HETA“) gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 BaSAG mit sofortiger Wirkung für die HETA sowie für sämtliche Gläubiger der im Spruch erfassten berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA folgende Maßnahmen an: I. Die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel und sämtlicher anderer Verbindlichkeiten und die Zeitpunkte, zu denen die darauf entfallenden Zinsen zu zahlen sind, werden, sofern die Fälligkeit der Schuldtitel oder Verbindlichkeiten oder der darauf entfallenden Zinsen andernfalls früher eintreten würde, und diese Schuldtitel, Verbindlichkeiten und Zinsen nicht bereits getilgt wurden, gemäß § 58 Abs. 1 Z 10 BaSAG mit sofortiger Wirkung dahingehend geändert, dass sie bis zum Ablauf des 31.05.2016 aufgeschoben werden, sofern es sich nicht um Verbindlichkeiten handelt, die gemäß § 86 Abs. 2 BaSAG nicht berücksichtigungsfähig sind:

 https://www.fma.gv.at/typo3conf/ext/dam_download/secure.php?u=0&file=13884&t=1425363972&hash=3c3bbfbd5e07c78bcd2d1f92d8657a7b

1 Kommentar:

  1. Was jemand wie das mit dem Einspruch läuft? Gibt es da ein Musterschreiben?

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